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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 641 - 650 von 1129 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
TKTransparenzV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...    XML   EPUB     Eingangsformel     § 1 Produktinformationsblatt     § 2 Art und Zeitpunkt der Zurverfügungstellung     § 3 Informationsrechte der Bundesnetzagentur     § 4 Informationen zur Vertragslaufzeit, Kündigung und zum Anbieterwechsel     § 5 Informationspflicht der Anbieter von öffentlichen ...
§ 5 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK (AMATEURFUNKGESETZ - AFUG 1997) § 5 RECHTE UND PFLICHTEN DES FUNKAMATEURS (1) Der Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zugeteiltes Rufzeichen benutzen. (2) Mit einem von der Bundesnetzagentur ...
§ 7 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... Anforderungen nach § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln erfüllen. (3) Der Funkamateur hat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen und die ergänzenden Messprotokolle ...
§ 10 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... ) § 10 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Die sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wahr. Aufgabe der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation ...
§ 11 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK (AMATEURFUNKGESETZ - AFUG 1997) § 11 BETRIEBSEINSCHRÄNKUNGEN UND -VERBOTE (1) Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kann bei Verstößen gegen dieses Gesetz oder gegen auf Grund dieses Gesetzes ...
§ 2 AFuV - Einzelnorm*
... Prüfungsanforderungen (Zeugnisklasse); 2a. „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst“ eine auf Antrag erteilte Erlaubnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, die mit Zuteilung eines ...
§ 3 AFuV - Einzelnorm*
... zur Prüfung ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Prüfung schriftlich oder elektronisch an die Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde) zu richten. Einzelheiten zum Antragsverfahren werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem Amtsblatt ...
§ 4 AFuV - Einzelnorm*
... und -anforderungen und zu den Zusatzprüfungen nach Absatz 4, 5 und 7 werden unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen von der Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. (7) In einer freiwilligen Zusatzprüfung können Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen ...
§ 7 AFuV - Einzelnorm*
... (AMATEURFUNKVERORDNUNG - AFUV) § 7 AMATEURFUNKZEUGNISSE (1) Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A, E und N eingeteilt. Sie werden von der Bundesnetzagentur nach bestandener fachlicher Prüfung für Funkamateure erteilt. Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse entsprechen den internationalen Empfehlungen ...
§ 11 FlugfunkV - Einzelnorm*
... Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er nicht mehr zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Flugfunkdienstes in der Lage ist, hat sich auf Verlangen der Bundesnetzagentur einer Nachprüfung zu unterziehen. Inhalt und Umfang der Nachprüfung werden nach Maßgabe der Anlage 1 im Einzelfall von der Bundesnetzagentur ...
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