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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 641 - 650 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 41 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 41 INTEGRIERTES SICHERUNGS- UND SCHUTZKONZEPT Das integrierte Sicherungs-und Schutzkonzept besteht aus Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers ...
Anlage BMeldDAV - Einzelnorm*
... . p) Thüringen In Thüringen bestehen Suchmöglichkeiten gemeindescharf und über ganz Thüringen ohne Angabe eines konkreten Gemeindeschlüssels unter Verwendung des Suchbereichs in der Anfragenachricht. 4. Zu § 4 a) Normalisierung von Zeichen aa) Alle Auswahldaten nach § 4 Absatz 1, die Namen (auch Straßen ...
§ 42 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 42 SCHUTZZIELE Ziele der Maßnahmen nach § 41 für den Schutz von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten sind die Verhinderung 1. der Freisetzung und ...
§ 43 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 43 UMFANG DES ERFORDERLICHEN SCHUTZES GEGEN STÖRMAßNAHMEN ODER SONSTIGE EINWIRKUNGEN DRITTER (1) Der Genehmigungsinhaber stellt den erforderlichen ...
§ 44 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 44 FUNKTIONSVORBEHALT (1) Die zu unterstellenden Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter werden nach dem Stand der Erkenntnisse durch die ...
§ 44b AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 44B MELDEWESEN FÜR DIE SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK Genehmigungsinhaber nach den §§ 6, 7 und 9 haben Beeinträchtigungen ihrer informationstechnischen ...
§ 45 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 45 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 46 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 46 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 4 oder § 9i Satz 2 eine Auskunft nicht ...
§§ 47 und 48 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) §§ 47 UND 48 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 49 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 49 EINZIEHUNG Ist eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit nach § 46 Absatz 1 Nummer 1a, 2, 3 oder 4 begangen worden, so können Gegenstände, 1. auf die ...
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