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Trefferliste für 'zpo'

Dokument 651 - 660 von 1138 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1121 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1121 ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH (1) Die Vorschriften dieses Buches dienen der praktischen Erprobung neuer digitaler Technologien und Kommunikationsformen und neuer Verfahrensabläufe in der Zivilgerichtsbarkeit sowie der Vorbereitung ...
§ 1122 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1122 UMFANG DER ERPROBUNG (1) Das Online-Verfahren wird nach den Vorschriften dieses Abschnitts erprobt. Es steht den Rechtsuchenden als eine Alternative zu den weiteren Verfahren nach diesem Gesetz zur Verfügung. (2) Die Erprobung ...
§ 1123 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1123 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Folgendes zu bestimmen: 1. diejenigen Amtsgerichte, die an der Erprobung des Online-Verfahrens teilnehmen, 2. den Zeitpunkt, in dem ...
§ 1124 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1124 DIGITALE KOMMUNIKATION; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Online-Verfahren ist eröffnet, sofern die Klage 1. mittels eines digitalen Eingabesystems erstellt und wie folgt bei Gericht eingereicht wird: a) auf einem sicheren Übermittlungsweg ...
§ 1125 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1125 DIGITALE EINGABESYSTEME IM ONLINE-VERFAHREN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die digitalen Eingabesysteme nach § 1124 Absatz 1 und 2 werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Referenzimplementierung entwickelt ...
§ 1126 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1126 DIGITALE STRUKTURIERUNG (1) Das Gericht kann Maßnahmen der Prozessleitung ergreifen, um den Streitstoff zu strukturieren. Für die Strukturierung nach Satz 1 können digitale Eingabesysteme nach § 1124 Absatz 2 oder elektronische ...
§ 1127 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1127 VERHANDLUNG (1) In geeigneten Fällen kann das Gericht abweichend von § 128 Absatz 1 eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Das Gericht bestimmt insbesondere einen Termin zur mündlichen Verhandlung, 1. wenn es ...
§ 1128 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1128 VERSÄUMNISURTEIL (1) In den Fällen des § 1127 Absatz 4 fordert das Gericht den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, dem Gericht binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klage anzuzeigen, dass er sich ...
§ 1129 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1129 BEWEISAUFNAHME (1) In geeigneten Fällen kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen abweichend von § 284 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 495 die Beweisaufnahme auch durch Tonübertragung oder mithilfe anderer geeigneter ...
§ 1130 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1130 BENACHRICHTIGUNG; ERSETZUNG DER VERKÜNDUNG (1) Der Nutzer eines Postfach- und Versanddienstes nach § 130a Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 ist über die von ihm zu diesem Zweck angegebene Adresse spätestens am Tag der Bereitstellung ...
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