zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER WASSER- UND BODENVERBÄNDE (WASSERVERBANDSGESETZ - WVG) § 48 SITZUNGEN DER VERBANDSVERSAMMLUNG (1) Der Verbandsvorsteher beruft die Verbandsversammlung nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, ein; die Sitzungen der Verbandsversammlung sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE (SPRENGSTOFFGESETZ - SPRENGG) § 34 RÜCKNAHME UND WIDERRUF (1) Eine Erlaubnis, eine Zulassung und ein Befähigungsschein nach diesem Gesetz sind zurückzunehmen, wenn sie hätten versagt werden müssen. (2) Eine Erlaubnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ABSATZ VON MAGERMILCHPULVER AUS ÖFFENTLICHER LAGERHALTUNG ZUR DENATURIERUNG, ZUR VERARBEITUNG ZU MISCHFUTTER UND ZUR AUSFUHR SOWIE ÜBER DIE LIEFERUNG VON MAGERMILCHPULVER IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE (MAGERMILCHPULVERABSATZ-VERORDNUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) § 55 GRENZÜBERSCHREITENDE BEHÖRDENBETEILIGUNG BEI INLÄNDISCHEN VORHABEN (1) Die zuständige deutsche Behörde übermittelt der benannten Behörde des anderen Staates sowie weiteren von dieser angegebenen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) § 56 GRENZÜBERSCHREITENDE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG BEI INLÄNDISCHEN VORHABEN (1) Bei der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich die Öffentlichkeit des anderen Staates am Verfahren ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE (SPRENGSTOFFGESETZ - SPRENGG) § 36 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN (1) Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ - ELEKTROG) § 38A VOLLSTÄNDIG AUTOMATISIERTER ERLASS VON VERWALTUNGSAKTEN Verwaltungsakte der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EG) NR. 1221/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 25. NOVEMBER 2009 ÜBER DIE FREIWILLIGE TEILNAHME VON ORGANISATIONEN AN EINEM GEMEINSCHAFTSSYSTEM FÜR UMWELTMANAGEMENT UND UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG UND ZUR ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BESCHLEUNIGUNG DER PLANUNGEN FÜR VERKEHRSWEGE IN DEN NEUEN LÄNDERN SOWIE IM LAND BERLIN (VERKEHRSWEGEPLANUNGSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ) § 8 VERTRETER DES EIGENTÜMERS Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die kommunale ...