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des Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 7 des Onlinezugangsgesetzes.Der Bescheid ist mit einem Widerrufsvorbehalt nach § 36 Absatz 2 Nummer 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu verbinden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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wie folgt anzupassen: 1. Studierende können erforderliche Anträge elektronisch ohne Einhaltung der für den elektronischen Schriftformersatz nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz notwendigen Formen stellen. Entsprechendes gilt für präsenzunabhängige schriftliche Prüfungsleistungen sowie die damit in Zusammenhang ...