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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 2 AltZertG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM BASISRENTENVERTRAG (1) Ein Basisrentenvertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person ...
- § 2 44. BImSchV - Einzelnorm



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) „Abgas“ im Sinne dieser Verordnung ist das Trägergas mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen, angegeben als Volumenstrom ...
- § 87a UrhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URHEBERRECHTSGESETZ) § 87A BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet
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- § 2 BetrSichV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. (2 ...
- § 2 ProMechG - Einzelnorm



... VON KYOTO ZUM RAHMENÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER KLIMAÄNDERUNGEN VOM 11. DEZEMBER 1997 (PROJEKT-MECHANISMEN-GESETZ - PROMECHG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Übereinkommen: das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 (BGBl ...
- § 2 BauPGPÜZAnerkV - Einzelnorm



... ÜBER DIE ANERKENNUNG ALS PRÜF-, ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE NACH DEM BAUPRODUKTENGESETZ (BAUPG-PÜZ-ANERKENNUNGSVERORDNUNG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Prüfstelle im Sinne dieser Verordnung ist jede natürliche oder juristische Person, Stelle oder Überwachungsgemeinschaft, zu deren Tätigkeiten ...
- § 1 BOStrab - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DEN BAU UND BETRIEB DER STRAßENBAHNEN (STRAßENBAHN-BAU- UND BETRIEBSORDNUNG - BOSTRAB) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht ...
- § 87f UrhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URHEBERRECHTSGESETZ) § 87F BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Presseveröffentlichung ist eine hauptsächlich aus Schriftwerken journalistischer Art bestehende Sammlung, die auch sonstige Werke oder nach diesem
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- § 3.01 BinSchStrO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 3.01 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGEN (ANLAGE 3: BILD 1) 1. In diesem Kapitel gelten als a) „Topplicht“: ein weißes starkes Licht, das über einen Horizontbogen von 225° und zwar von Voraus
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- § 2 SAZV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENARBEITSZEITVERORDNUNG - SAZV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist 1. „Abrechnungszeitraum“ bei Gleitzeit der Zeitraum, in dem ein Über- oder Unterschreiten der ...
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