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- § 8 LAP-mftDBwV - Einzelnorm



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FÜR DEN MITTLEREN FEUERWEHRTECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHR (LAP-MFTDBWV) § 8 RECHTSSTELLUNG WÄHREND DES VORBEREITUNGSDIENSTES (1) Mit ihrer Einstellung werden - unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - Bewerberinnen zu Brandmeisteranwärterinnen und Bewerber zu Brandmeisteranwärtern ...
- § 1 GtDBahnVDV - Einzelnorm



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; Fachrichtung Bahnwesen – ist eine einjährige berufspraktische Studienzeit, die mit der Laufbahnprüfung abschließt. (2) Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis der für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse ...
- § 390 StPO - Einzelnorm



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des Gebührenvorschusses und die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung gilt entsprechend. (5) Die Vorschrift des § 383 Abs. 2 Satz 1 und 2 über die Einstellung wegen Geringfügigkeit gilt auch im Berufungsverfahren. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 391 StPO - Einzelnorm



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Termin ausbleibt, obwohl das Gericht sein persönliches Erscheinen angeordnet hatte, oder eine Frist nicht einhält, die ihm unter Androhung der Einstellung des Verfahrens gesetzt war. (3) Soweit der Privatkläger die Berufung eingelegt hat, ist sie im Falle der vorbezeichneten Versäumungen unbeschadet ...
- § 3 GtDBahnVDV - Einzelnorm



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FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN DIENST – FACHRICHTUNG BAHNWESEN – (GTDBAHNVDV) § 3 EINSTELLUNGSBEHÖRDE, AUSWAHLVERFAHREN (1) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens. In diesem wird festgestellt, ob die Bewerberinnen ...
- § 393 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 393 TOD DES PRIVATKLÄGERS (1) Der Tod des Privatklägers hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge. (2) Die Privatklage kann jedoch nach dem Tode des Klägers von den nach § 374 Abs. 2 zur Erhebung der Privatklage Berechtigten
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- § 34 IntFamRVG - Einzelnorm



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finden die Unterabschnitte 2 und 3 entsprechend Anwendung. (5) Im Falle eines Titels über die Erstattung von Verfahrenskosten sind für die Einstellung der Zwangsvollstreckung und die Aufhebung bereits getroffener Vollstreckungsmaßregeln die §§ 769 und 770 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden ...
- § 3 ArbSV - Einzelnorm



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Agentur für Arbeit hat bei der Erfassung des Bedarfs insbesondere festzustellen 1. Name oder Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers und der zur Einstellung von Arbeitnehmern berechtigten Stelle, 2. Name oder Bezeichnung und Anschrift der vorgesehenen Beschäftigungsstelle, 3. Zahl und, soweit erforderlich ...
- § 8 ArbSV - Einzelnorm



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Geschäftsführung der Agentur für Arbeit hat zu den Beratungen des Arbeitskräfteausschusses hinzuzuziehen 1. Vertreter der Arbeitgeber oder der zur Einstellung von Arbeitnehmern berechtigten Stellen, die einen Bedarf angemeldet haben oder denen nach § 6 Abs. 2 Arbeitnehmer entzogen werden sollen, 2. ...
- § 125 MarkenG - Einzelnorm



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einer Verfügungsbeschränkung, 2. die Freigabe oder die Veräußerung der Unionsmarke oder der Anmeldung der Unionsmarke, 3. die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens und 4. die rechtskräftige Aufhebung des Verfahrens, im Falle einer Überwachung des Schuldners jedoch erst nach Beendigung dieser Überwachung ...
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