Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'inverkehrbringen'

Dokument 661 - 670 von 1114 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 6. ProdSV - Einzelnorm*
...  BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES HERSTELLERS (1) Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass seine einfachen Druckbehälter beim Inverkehrbringen eine Typen- und Seriennummer oder Chargenkennzeichnung zu ihrer Identifikation tragen. (2) Der Hersteller hat beim Inverkehrbringen seinen ...
§ 1 MilchErzV - Einzelnorm*
... , soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind. (2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nur für das gewerbsmäßige Herstellen und Inverkehrbringen von Milcherzeugnissen. Dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Inverkehrbringen steht es gleich, wenn Milcherzeugnisse für Mitglieder von Genossenschaften ...
PflKartV 1986 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... Mängel     § 19 Bescheid     § 20 Nachprüfung     § 21 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau     § 22 Rücknahme der Anerkennung Abschnitt 2a   Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten     § 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt Abschnitt 3   Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung ...
§ 388 SGB 5 - Einzelnorm*
... (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 388 VERBINDLICHKEITSMECHANISMEN (1) Ein Inverkehrbringen und -halten eines informationstechnischen Systems, das im Gesundheitswesen zur Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten angewendet ...
§ 393 SGB 5 - Einzelnorm*
... dem 30. Juni 2025 erstmalig in Verkehr gebracht, gilt als aktuelles C5-Testat im Sinne des Absatzes 3 Nummer 2 für die ersten 18 Monate nach dem Inverkehrbringen ein C5-Typ1-Testat, ab dem 19. Monat nach dem Inverkehrbringen ein C5-Typ2-Testat. Eine Verarbeitung nach Absatz 3 Nummer 2 ist ferner auch ...
§ 2 12. ProdSV - Einzelnorm*
... entwickeln oder herstellen lässt und dieses Sicherheitsbauteil für Aufzüge unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet, 8. Inverkehrbringen: a) die erstmalige Bereitstellung eines Sicherheitsbauteils für Aufzüge auf dem Markt oder b) die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe ...
§ 6 12. ProdSV - Einzelnorm*
... ) § 6 BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES MONTAGEBETRIEBS (1) Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass seine Aufzüge beim Inverkehrbringen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu ihrer Identifikation tragen. (2) Der Montagebetrieb hat beim Inverkehrbringen ...
§ 8 12. ProdSV - Einzelnorm*
... KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES HERSTELLERS (1) Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass seine Sicherheitsbauteile für Aufzüge beim Inverkehrbringen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu ihrer Identifikation tragen. Falls dies aufgrund der Größe oder der ...
§ 11 12. ProdSV - Einzelnorm*
... 1 (AUFZUGSVERORDNUNG - 12. PRODSV) § 11 BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES EINFÜHRERS (1) Der Einführer hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge ...
§ 2 SchAusrV - Einzelnorm*
... ),sowie die diesbezüglichen Protokolle und Änderungen und damit zusammenhängende rechtlich bindende Kodizes, in der jeweils geltenden Fassung; 10. Inverkehrbringen:jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Ausrüstung an einen Anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche