zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Abgasverlust:die Differenz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 3 BRENNSTOFFE (1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden: 1. Steinkohlen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 4 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 5 FEUERUNGSANLAGEN MIT EINER NENNWÄRMELEISTUNG VON 4 KILOWATT ODER MEHR (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 7 ÖLFEUERUNGSANLAGEN MIT VERDAMPFUNGSBRENNER Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner sind so zu errichten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 8 ÖLFEUERUNGSANLAGEN MIT ZERSTÄUBUNGSBRENNER Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner sind so zu errichten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 9 GASFEUERUNGSANLAGEN (1) Für Feuerungsanlagen, die regelmäßig mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 10 BEGRENZUNG DER ABGASVERLUSTE (1) Bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen dürfen die nach dem Verfahren der Anlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 11 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...