, umso höher die Genauigkeit.



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... den befugten Stellen jederzeit Auskunft sowie die Vorlage von Unterlagen verlangen. (3) Für die Verwaltungstätigkeit der Aufsichtsbehörde gelten das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. (4) Die Aufsichtsbehörde nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse ...



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