, umso höher die Genauigkeit.



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... SELBSTVERWALTUNG UND ORGANISATION DER KRANKENKASSEN § 6 GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird zum 1. Januar 2004 errichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss tritt die Rechtsnachfolge der Ausschüsse nach den §§ 91, 137c und 137e ...



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... worden sind. Die Anpassung des Versorgungskrankengeldes nach § 83 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes erfolgt nach § 70 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. (3) Personen mit Wohnsitz im Inland, die bis zum 31. Dezember 2024 Heil- oder Krankenbehandlung für Nichtschädigungsfolgen nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes ...



... Zuschuss des Arbeitgebers hinzuzurechnen. 7Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nummer 1b oder 1c oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch werden abweichend von Satz 6 nur auf Antrag des Steuerpflichtigen hinzugerechnet; 3. Beiträge zu a) Krankenversicherungen, soweit diese zur ...



... (ASYLBLG) § 9 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN VORSCHRIFTEN (1) Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder vergleichbaren Landesgesetzen. (2) Leistungen anderer, besonders Unterhaltspflichtiger, der Träger von Sozialleistungen oder der Länder im Rahmen ihrer Pflicht ...