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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 681 - 690 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 53 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 53 GERICHTSSTAND BEI ANSPRÜCHEN NACH DIESEM GESETZ UND DEM GESETZ GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB Ansprüche, welche die in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse betreffen und ...
§ 17 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 17 SACHVERSTÄNDIGE, VERTRETERINNEN UND VERTRETER VON GEEIGNETEN AUßENSTEHENDEN ORGANISATIONEN (1) Das besondere Verhandlungsgremium ...
§ 54 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 54 STREITWERTBEGÜNSTIGUNG (1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht ...
§ 18 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 18 BESCHLUSSFASSUNG IM BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUM (1) Die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die in einem ...
§ 55 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 55 BESCHLAGNAHME BEI DER EIN- UND AUSFUHR (1) Liegt eine Rechtsverletzung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 offensichtlich vor, so unterliegt das jeweilige Erzeugnis auf Antrag und gegen ...
§ 19 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 19 NICHTAUFNAHME ODER ABBRUCH DER VERHANDLUNGEN Das besondere Verhandlungsgremium kann beschließen, keine Verhandlungen aufzunehmen ...
§ 56 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 56 EINZIEHUNG, WIDERSPRUCH (1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 55 Absatz 2 Satz 1 widersprochen, so ordnet ...
§ 20 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 20 NIEDERSCHRIFT In eine Niederschrift, die von der oder dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des besonderen Verhandlungsgremiums ...
§ 57 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 57 ZUSTÄNDIGKEITEN, RECHTSMITTEL (1) Der Antrag nach § 55 Absatz 1 ist bei der Generalzolldirektion zu stellen und hat Wirkung für ein Jahr, sofern keine kürzere Geltungsdauer beantragt ...
§ 21 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 21 INFORMATION ÜBER DAS VERHANDLUNGSERGEBNIS Die Leitung informiert die Arbeitnehmervertretungen, die Sprecherausschüsse ...
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