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Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 61 - 70 von 764 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 81 1. WOMitbestG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 81 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf. * zum Seitenanfang ...
§ 13 BMG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 13 AUFBEWAHRUNG VON DATEN (1) Nach dem Wegzug oder dem Tod eines Einwohners hat die Meldebehörde für die Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 bis 16, 17a, 18 und 19 genannten Daten zu speichern ...
§ 15 BMG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 15 AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG VON HINWEISEN Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 49 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm****
... ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 49 AUFBEWAHRUNG DER PRÜFUNGSUNTERLAGEN UND EINSICHTNAHME (1) Die Aufsichtsarbeiten sind drei Jahre aufzubewahren. Die übrigen Prüfungsunterlagen, einschließlich der Niederschrift ...
§ 26 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 26 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, werden vom Werkstattrat mindestens bis zum Ende der Wahlperiode aufbewahrt. * zum Seitenanfang ...
§ 17 WOSprAuG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 17 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Sprecherausschuß hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 19 EBeV 2030 - Einzelnorm****
... NACH DEM BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZ FÜR DIE JAHRE 2023 BIS 2030 (EMISSIONSBERICHTERSTATTUNGSVERORDNUNG 2030 - EBEV 2030) § 19 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN UND DATEN (1) Verantwortliche müssen alle Unterlagen und Daten, auf deren Basis ein Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ...
§ 24 GleibWV - Einzelnorm****
... DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN UND IHRER STELLVERTRETERINNEN IN DIENSTSTELLEN DES BUNDES (GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTENWAHLVERORDNUNG - GLEIBWV) § 24 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Dienststelle bewahrt die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, mindestens ...
§ 97 StrlSchV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR DER SCHÄDLICHEN WIRKUNG IONISIERENDER STRAHLUNG (STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG - STRLSCHV) § 97 AUFBEWAHRUNG UND BEREITHALTEN VON UNTERLAGEN (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten nach § 12 Absatz ...
§ 78 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 78 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Hauptwahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem herrschenden Unternehmen. Dieses Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer ...
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