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Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 61 - 70 von 767 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 78 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 78 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Hauptwahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem herrschenden Unternehmen. Dieses Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer ...
§ 30 FuttMV 1981 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FUTTERMITTELVERORDNUNG § 30 AUFBEWAHRUNG VON BUCHFÜHRUNGSUNTERLAGEN (1) Wer gewerbsmäßig ortsfeste oder bewegliche Anlagen zur Herstellung von Futtermitteln anderen überlässt, hat über die Überlassung Buch zu führen. (2) Die Buchführungspflichtigen nach ...
§ 5 32. BImSchV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GERÄTE- UND MASCHINENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 32. BIMSCHV) § 5 AUFBEWAHRUNG UND ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN AUS DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG Der in Deutschland ansässige Hersteller oder andernfalls sein in Deutschland ...
§ 7 PfandlV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN GESCHÄFTSBETRIEB DER GEWERBLICHEN PFANDLEIHER (PFANDLEIHERVERORDNUNG - PFANDLV) § 7 AUFBEWAHRUNG Jedes Pfand ist mit der auf dem Pfandschein angegebenen Nummer des Pfandleihvertrags zu versehen. Bezieht sich der Pfandschein auf mehrere Pfänder ...
§ 30 StVollzG - Einzelnorm****
... UND DER FREIHEITSENTZIEHENDEN MAßREGELN DER BESSERUNG UND SICHERUNG (STRAFVOLLZUGSGESETZ - STVOLLZG) § 30 WEITERLEITUNG VON SCHREIBEN. AUFBEWAHRUNG (1) Der Gefangene hat Absendung und Empfang seiner Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, soweit nichts anderes gestattet ist. (2) Eingehende ...
§ 18 WOS - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 18 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Die Bordvertretung hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung ihrer Amtszeit aufzubewahren. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 164 GWB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN (GWB) § 164 AUFBEWAHRUNG VERTRAULICHER UNTERLAGEN (1) Die Vergabekammer stellt die Vertraulichkeit von Verschlusssachen und anderen vertraulichen Informationen sicher, die in den von den Parteien übermittelten Unterlagen ...
§ 109 StrlSchV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR DER SCHÄDLICHEN WIRKUNG IONISIERENDER STRAHLUNG (STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG - STRLSCHV) § 109 UNTERSUCHUNG, AUFZEICHNUNG UND AUFBEWAHRUNG (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Ursachen und Auswirkungen eines Vorkommnisses unverzüglich in systematischer ...
§ 8 VRegV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER (VORSORGEREGISTER-VERORDNUNG - VREGV) § 8 AUFBEWAHRUNG VON DOKUMENTEN Die ein einzelnes Eintragungs- oder Auskunftsverfahren betreffenden Dokumente hat die Bundesnotarkammer fünf Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist ...
§ 23 FinVermV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FINANZANLAGENVERMITTLUNG (FINANZANLAGENVERMITTLUNGSVERORDNUNG - FINVERMV) § 23 AUFBEWAHRUNG Die Aufzeichnungen nach § 18a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 sowie die in § 22 genannten Unterlagen sind zehn Jahre auf einem dauerhaften Datenträger ...
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