Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 61 - 70 von 765 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 54 VgV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE (VERGABEVERORDNUNG - VGV) § 54 AUFBEWAHRUNG UNGEÖFFNETER INTERESSENSBEKUNDUNGEN, INTERESSENSBESTÄTIGUNGEN, TEILNAHMEANTRÄGE UND ANGEBOTE Elektronisch übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen ...
§ 24 BPersVWO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVWO) § 24 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen (Niederschriften, Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die schriftliche Stimmabgabe usw.) werden vom Personalrat mindestens ...
§ 30 FuttMV 1981 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FUTTERMITTELVERORDNUNG § 30 AUFBEWAHRUNG VON BUCHFÜHRUNGSUNTERLAGEN (1) Wer gewerbsmäßig ortsfeste oder bewegliche Anlagen zur Herstellung von Futtermitteln anderen überlässt, hat über die Überlassung Buch zu führen. (2) Die Buchführungspflichtigen nach ...
§ 29e SG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 29E AUFBEWAHRUNG VON PERSONALAKTEN (1) Die Personalakte ist, sofern nicht besondere Aufbewahrungsfristen gesetzlich festgelegt sind, aufzubewahren 1. bei früheren Berufssoldaten bis zum ...
§ 26 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 26 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, werden vom Werkstattrat mindestens bis zum Ende der Wahlperiode aufbewahrt. * zum Seitenanfang ...
§ 13 HAGDV 1 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 13 AUFBEWAHRUNG VON ENTGELTBELEGEN (1) Abgeschlossene Entgeltbelege sind bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Jahr der letzten Eintragung folgt, von den in Heimarbeit Beschäftigten ...
§ 19 EBeV 2030 - Einzelnorm****
... NACH DEM BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZ FÜR DIE JAHRE 2023 BIS 2030 (EMISSIONSBERICHTERSTATTUNGSVERORDNUNG 2030 - EBEV 2030) § 19 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN UND DATEN (1) Verantwortliche müssen alle Unterlagen und Daten, auf deren Basis ein Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ...
§ 26 DesignV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR AUSFÜHRUNG DES DESIGNGESETZES (DESIGNVERORDNUNG - DESIGNV) § 26 AUFBEWAHRUNG DER WIEDERGABE DES EINGETRAGENEN DESIGNS Das Deutsche Patent- und Markenamt bewahrt die Wiedergabe des eingetragenen Designs (§ 7) auch nach der Löschung der Eintragung ...
§ 31 DPMAV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS DEUTSCHE PATENT- UND MARKENAMT (DPMA-VERORDNUNG - DPMAV) § 31 AUFBEWAHRUNG VON EINGEREICHTEN GEGENSTÄNDEN ODER UNTERLAGEN Über Muster, Modelle, Probestücke und ähnliche Unterlagen, deren Rückgabe nicht beantragt worden ist, verfügt ...
§ 18 OnlWahlV - Einzelnorm****
... FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINER ONLINE-WAHL IM RAHMEN DES MODELLPROJEKTS NACH § 194A DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH (ONLINE-WAHL-VERORDNUNG) § 18 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN (1) Der Online-Dienstleister kann folgende Daten nach den Vorgaben des § 91 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 next

neue Volltext-Suche