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Trefferliste für 'bdsg'

Dokument 61 - 70 von 110 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 10 UNABHÄNGIGKEIT (1) Die oder der Bundesbeauftragte handelt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und bei der Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse völlig unabhängig. Sie oder er unterliegt weder direkter noch ...
§ 11 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 11 ERNENNUNG UND AMTSZEIT (1) Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder ...
§ 12 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 12 AMTSVERHÄLTNIS (1) Die oder der Bundesbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. (2) Das Amtsverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde ...
§ 13 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 13 RECHTE UND PFLICHTEN (1) Die oder der Bundesbeauftragte sieht von allen mit den Aufgaben ihres oder seines Amtes nicht zu vereinbarenden Handlungen ab und übt während ihrer oder seiner Amtszeit keine andere mit ihrem ...
§ 14 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 14 AUFGABEN (1) Die oder der Bundesbeauftragte hat neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben die Aufgaben, 1. die Anwendung dieses Gesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich ...
§ 15 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 15 TÄTIGKEITSBERICHT Die oder der Bundesbeauftragte erstellt einen Jahresbericht über ihre oder seine Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstöße und der Arten der getroffenen Maßnahmen, einschließlich ...
§ 16 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 16 BEFUGNISSE (1) Die oder der Bundesbeauftragte nimmt im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 die Befugnisse gemäß Artikel 58 der Verordnung (EU) 2016/679 wahr. Kommt die oder der Bundesbeauftragte zu dem Ergebnis ...
§ 17 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 17 VERTRETUNG IM EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZAUSSCHUSS, ZENTRALE ANLAUFSTELLE (1) Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss und zentrale Anlaufstelle ist die oder der Bundesbeauftragte (gemeinsamer Vertreter ...
§ 18 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 18 VERFAHREN DER ZUSAMMENARBEIT DER AUFSICHTSBEHÖRDEN DES BUNDES UND DER LÄNDER (1) Die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörden der Länder (Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) arbeiten in Angelegenheiten ...
§ 19 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 19 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Federführende Aufsichtsbehörde eines Landes im Verfahren der Zusammenarbeit und Kohärenz nach Kapitel VII der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Aufsichtsbehörde des Landes, in dem der Verantwortliche ...
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