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Trefferliste für 'bdsg'

Dokument 61 - 70 von 108 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 31 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 31 SCHUTZ DES WIRTSCHAFTSVERKEHRS BEI SCORING UND BONITÄTSAUSKÜNFTEN (1) Die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über ...
§ 32 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 32 INFORMATIONSPFLICHT BEI ERHEBUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN BEI DER BETROFFENEN PERSON (1) Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend ...
§ 33 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 33 INFORMATIONSPFLICHT, WENN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT BEI DER BETROFFENEN PERSON ERHOBEN WURDEN (1) Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 14 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2016 ...
§ 34 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 34 AUSKUNFTSRECHT DER BETROFFENEN PERSON (1) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in § 27 Absatz 2, § 28 Absatz 2 und § 29 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 35 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 35 RECHT AUF LÖSCHUNG (1) Ist eine Löschung im Fall nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und ist das Interesse der ...
§ 36 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 36 WIDERSPRUCHSRECHT Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse ...
§ 37 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 37 AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGEN IM EINZELFALL EINSCHLIEßLICH PROFILING (1) Das Recht gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679, keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung ...
§ 38 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 38 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE NICHTÖFFENTLICHER STELLEN (1) Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte ...
§ 39 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 39 AKKREDITIERUNG Die Erteilung der Befugnis, als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 tätig zu werden, erfolgt durch die für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Zertifizierungsstelle ...
§ 40 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 40 AUFSICHTSBEHÖRDEN DER LÄNDER (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwachen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bei den nichtöffentlichen Stellen die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz ...
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