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Trefferliste für 'fahrerlaubnisverordnung'

Dokument 61 - 70 von 177 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 8e FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 8E (ZU § 24A ABSATZ 2 SATZ 1) UMTAUSCH VOR DEM 19. JANUAR 2013 AUSGESTELLTER FÜHRERSCHEINE (Fundstelle: BGBl. I 2019, 222 bzgl. der einzelnen Änderungen ...
§ 8 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 8 AUSSCHLUSS DES VORBESITZES EINER FAHRERLAUBNIS DER BEANTRAGTEN KLASSE Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber ...
Anlage 1 KfSachvV - Einzelnorm*
... ) ANLAGE 1 (ZU § 1 ABSATZ 3 NUMMER 2) ANFORDERUNGEN AN AMTLICH ANERKANNTE SACHVERSTÄNDIGE ODER PRÜFER FÜR DEN KRAFTFAHRZEUGVERKEHR NACH § 15 DER FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG (FAHRERLAUBNISPRÜFUNGEN) 1. Erforderliche Befähigung von Fahrerlaubnisprüfern Bewerber im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 2 müssen in ...
§ 9 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 9 VORAUSSETZUNG DES VORBESITZES EINER FAHRERLAUBNIS ANDERER KLASSEN (1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der ...
Anlage 10 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 10 (ZU DEN §§ 26 UND 27) DIENSTFAHRERLAUBNISSE DER BUNDESWEHR   (Fundstelle: BGBl. I 2019, 223 - 225)a) bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 erteilt ...
§ 10 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 10 MINDESTALTER (1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: lfd Nr. Klasse Mindestalter ...
Anlage 11 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 11 (ZU § 31) STAATENLISTE ZU DEN SONDERBESTIMMUNGEN FÜR INHABER EINER AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNIS (Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097; bzgl. der einzelnen ...
§ 11 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 11 EIGNUNG (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere ...
§ 12 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 12 SEHVERMÖGEN (1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis ...
§ 13 FeV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 13 KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN BEI ALKOHOLPROBLEMATIK Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über ...
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