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Trefferliste für 'stvg'

Dokument 61 - 70 von 137 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1g StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1G DATENVERARBEITUNG (1) Der Halter eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion ist verpflichtet, folgende Daten beim Betrieb des Kraftfahrzeugs zu speichern: 1. Fahrzeugidentifizierungsnummer, 2. Positionsdaten, 3. ...
§ 59 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 59 DATENABGLEICH ZUR BESEITIGUNG VON FEHLERN (1) Bei Zweifeln an der Identität einer eingetragenen Person mit der Person, auf die sich eine Mitteilung nach § 51 bezieht, dürfen die Datenbestände des Fahreignungsregisters ...
§ 1h StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1H NACHTRÄGLICHE AKTIVIERUNG VON AUTOMATISIERTEN UND AUTONOMEN FAHRFUNKTIONEN (1) Ist in einem Kraftfahrzeug eine automatisierte oder autonome Fahrfunktion verbaut, die in internationalen, im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 60 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 60 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE DATENÜBERMITTLUNG AN UND DIE VERARBEITUNG DER DATEN DURCH DEN EMPFÄNGER (1) Übermittlungen von Daten aus den Fahrerlaubnisregistern sind nur auf Ersuchen zulässig, es sei denn, auf Grund ...
§ 1i StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1I ERPROBUNG VON AUTOMATISIERTEN UND AUTONOMEN FAHRFUNKTIONEN (1) Kraftfahrzeuge, die zur Erprobung von Entwicklungsstufen für die Entwicklung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen dienen, dürfen auf öffentlichen ...
§ 61 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 61 LÖSCHUNG DER DATEN (1) Die auf Grund des § 50 im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten sind zu löschen, soweit 1. die zugrunde liegende Fahrerlaubnis vollständig oder hinsichtlich einzelner Fahrerlaubnisklassen ...
§ 1j StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1J VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Zulassung und des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit autonomer ...
§ 62 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 62 REGISTER ÜBER DIE DIENSTFAHRERLAUBNISSE DER BUNDESWEHR (1) Die durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Dienststelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse ...
§ 1k StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1K AUSNAHMEN (1) Für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d Absatz 1, die für militärische, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke, für Zwecke der Zollfahndung, des Zivil- oder Katastrophenschutzes ...
§ 63 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN, AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. über die Übermittlung der Daten durch ...
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