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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 61 - 70 von 537 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 65 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 65 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN DER KLEINUNTERNEHMER Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben ...
§ 66 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 66 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 66a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 66A AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEI DER ANWENDUNG DES DURCHSCHNITTSSATZES FÜR KÖRPERSCHAFTEN, PERSONENVEREINIGUNGEN UND VERMÖGENSMASSEN IM SINNE DES § 5 ABS. 1 NR. 9 DES KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZES Der Unternehmer ...
§ 67 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 67 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEI DER ANWENDUNG DER DURCHSCHNITTSSÄTZE FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE Unternehmer, auf deren Umsätze § 24 des Gesetzes anzuwenden ist, sind für den land- und forstwirtschaftlichen ...
§ 68 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 68 BEFREIUNG VON DER FÜHRUNG DES STEUERHEFTES (1) Unternehmer im Sinne des § 22 Abs. 5 des Gesetzes sind von der Verpflichtung, ein Steuerheft zu führen, befreit, 1. wenn sie im Inland eine gewerbliche Niederlassung ...
§ 69 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 69 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 70 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 70 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 71 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 71 VERKÜRZUNG DER ZEITLICHEN BINDUNGEN FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE Der Unternehmer, der eine Erklärung nach § 24 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes abgegeben hat, kann von der Besteuerung des § 19 ...
§ 72 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 72 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN REISELEISTUNGEN (1) Bei Leistungen, die nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes ganz oder zum Teil steuerfrei sind, ist § 13 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer ...
§ 73 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 73 NACHWEIS DER VORAUSSETZUNGEN DER IN BESTIMMTEN ABKOMMEN ENTHALTENEN STEUERBEFREIUNGEN (1) Der Unternehmer hat die Voraussetzungen der in § 26 Abs. 5 des Gesetzes bezeichneten Steuerbefreiungen wie folgt ...
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