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Trefferliste für 'whg'

Dokument 61 - 70 von 189 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 89 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 89 HAFTUNG FÜR ÄNDERUNGEN DER WASSERBESCHAFFENHEIT (1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die ...
§ 11a WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 11A VERFAHREN BEI VORHABEN ZUR ERZEUGUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN (1) Die Absätze 2 bis 7 gelten für die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung ergänzend bei ...
§ 90 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 90 SANIERUNG VON GEWÄSSERSCHÄDEN (1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ...
§ 12 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 12 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS UND DER BEWILLIGUNG, BEWIRTSCHAFTUNGSERMESSEN (1) Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn 1. schädliche, auch ...
§ 91 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 91 GEWÄSSERKUNDLICHE MAßNAHMEN Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichten, die Errichtung und den Betrieb von Messanlagen sowie ...
§ 13 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 13 INHALTS- UND NEBENBESTIMMUNGEN DER ERLAUBNIS UND DER BEWILLIGUNG (1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen ...
§ 92 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 92 VERÄNDERUNG OBERIRDISCHER GEWÄSSER Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte oberirdischer Gewässer sowie der Grundstücke, deren Inanspruchnahme für die ...
§ 13a WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 13A VERSAGUNG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS FÜR BESTIMMTE GEWÄSSERBENUTZUNGEN; UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION (1) Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung ...
§ 93 WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 93 DURCHLEITUNG VON WASSER UND ABWASSER Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken und oberirdischen Gewässern verpflichten, das Durchleiten ...
§ 13b WHG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 13B ANTRAGSUNTERLAGEN UND ÜBERWACHUNG BEI BESTIMMTEN GEWÄSSERBENUTZUNGEN; STOFFREGISTER (1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung nach § 9 Absatz ...
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