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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 54 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 54 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG (1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung ...
- § 751 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 751 AUSSCHLUSS DER AUFHEBUNG UND SONDERNACHFOLGER Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung
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- § 293 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 293 AUFHEBUNG DER BESCHLAGNAHME (1) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn ihre Gründe weggefallen sind. (2) Die Aufhebung der Beschlagnahme ist auf dieselbe Weise bekannt zu machen, wie die Bekanntmachung der Beschlagnahme
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- § 45 WDO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 45 AUFHEBUNG EINER DISZIPLINARMAßNAHME BEI NACHTRÄGLICHEM STRAF- ODER BUßGELDVERFAHREN (1) Ist eine einfache Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt worden und wird wegen desselben Sachverhalts nachträglich durch ein Gericht
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- § 46 WDO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 46 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG EINER DISZIPLINARMAßNAHME AUS ANDEREN GRÜNDEN (1) Jede und jeder Disziplinarvorgesetzte muss beantragen, die Disziplinarmaßnahme aufzuheben, wenn sie oder er der Auffassung ist, dass gegen eine
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- § 876 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 876 AUFHEBUNG EINES BELASTETEN RECHTS Ist ein Recht an einem Grundstück mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist zur Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung des Dritten erforderlich. Steht das aufzuhebende Recht
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- § 426 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 426 AUFHEBUNG (1) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, ist vor Ablauf der nach § 425 Abs. 1 festgesetzten Frist von Amts wegen aufzuheben ...
- § 59 StaRUG - Einzelnorm



... ÜBER DEN STABILISIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN FÜR UNTERNEHMEN (UNTERNEHMENSSTABILISIERUNGS- UND -RESTRUKTURIERUNGSGESETZ - STARUG) § 59 AUFHEBUNG UND BEENDIGUNG DER STABILISIERUNGSANORDNUNG (1) Das Restrukturierungsgericht hebt die Stabilisierungsanordnung auf, wenn 1. der Schuldner dies beantragt ...
- § 25a InVeKoSV - Einzelnorm



... ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON STÜTZUNGSREGELUNGEN UND DES INTEGRIERTEN VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEMS (INVEKOS-VERORDNUNG - INVEKOSV) § 25A ANTRAG AUF AUFHEBUNG DER BESTIMMUNG VON DAUERGRÜNLAND ALS UMWELTSENSIBEL (1) Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 ...
- § 101 BBergG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 101 AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG DER VORZEITIGEN BESITZEINWEISUNG (1) Die vorzeitige Besitzeinweisung ist aufzuheben, wenn 1. die für die Besitzeinweisung nach § 97 erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, 2. der Antrag
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