, umso höher die Genauigkeit.






... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER KASEINE UND KASEINATE FÜR DIE MENSCHLICHE ERNÄHRUNG (KASEIN-VERORDNUNG - KASEINV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung gilt für Kaseine und Kaseinate, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, und für Mischungen daraus. (2) Für ...



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ELFTE VERORDNUNG ZUM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ 1 (EXPLOSIONSSCHUTZPRODUKTEVERORDNUNG - 11. PRODSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. bestimmungsgemäße Verwendung: die Verwendung a) eines Geräts entsprechend der vom Hersteller ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSTE VERORDNUNG ZUM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ 1 (VERORDNUNG ÜBER EINFACHE DRUCKBEHÄLTER - 6. PRODSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. Druckinhaltsprodukt: das Produkt aus dem maximalen Betriebsdruck des einfachen Druckbehälters ...



... BEHANDELN UND INVERKEHRBRINGEN VON BESTIMMTEN LEBENSMITTELN TIERISCHEN URSPRUNGS * ** *** (TIERISCHE LEBENSMITTEL-HYGIENEVERORDNUNG - TIER-LMHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Lebensmittel tierischen Ursprungs: Erzeugnisse tierischen Ursprungs im Sinne des Anhangs I ...



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE STATISTIK DES WARENVERKEHRS MIT DEM AUSLAND (AUßENHANDELSSTATISTIKGESETZ - AHSTATG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) „Außenhandelsstatistik“ ist die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland. (2) „Waren“ sind bewegliche Güter ...



... VERORDNUNG ÜBER FINANZRÜCKVERSICHERUNGSVERTRÄGE UND VERTRÄGE OHNE HINREICHENDEN RISIKOTRANSFER (FINANZRÜCKVERSICHERUNGSVERORDNUNG - FINRVV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Verlust des Rückversicherers: die nach Absatz 2 berechnete Differenz ...