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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'
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- § 1 HKEntschG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE EINMALIGE ENTSCHÄDIGUNG AN DIE HEIMKEHRER AUS DEM BEITRITTSGEBIET (HEIMKEHRERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ) § 1 GRUNDSATZ Heimkehrer, die in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Beitrittsgebiet) zurückgekehrt sind, erhalten zum Ausgleich
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- § 1 SchuldRAnpG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 1 BETROFFENE RECHTSVERHÄLTNISSE (1) Dieses Gesetz regelt Rechtsverhältnisse an Grundstücken in dem in Artikel
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- § 2 HKEntschG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE EINMALIGE ENTSCHÄDIGUNG AN DIE HEIMKEHRER AUS DEM BEITRITTSGEBIET (HEIMKEHRERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ) § 2 HEIMKEHRER (1) Heimkehrer im Sinne dieses Gesetzes sind ehemalige Kriegsgefangene, die 1. nach dem 31. Dezember 1946 in das Beitrittsgebiet
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- § 1 DbAG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINEN AUSGLEICH FÜR DIENSTBESCHÄDIGUNGEN IM BEITRITTSGEBIET (DIENSTBESCHÄDIGUNGSAUSGLEICHSGESETZ - DBAG) § 1 ANSPRUCH (1) Anspruch auf einen Dienstbeschädigungsausgleich haben vom 1. März 2002 an Personen, die 1. Ansprüche auf Dienstbeschädigungsvoll
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- § 25 StrRehaG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 25 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Für die Gewährung der Leistungen nach den §§ 17, 17a und 19 und ...
- § 11 BerRehaG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 11 VERFOLGUNGSZEITEN ALS PFLICHTBEITRAGSZEITEN Für Verfolgungszeiten, in denen der Verfolgte
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- Anlage 47 SokaSiG2 - Einzelnorm



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a) ein versicherter Arbeitnehmer die Wartezeiten erfüllt hat und b) ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers vorliegt. 3. Im Beitrittsgebiet tritt die Leistungspflicht der Kasse nur für Versicherungsfälle ein, die nach dem 30. Juni 1994 entstehen. II. Wartezeiten 1. Die Wartezeit ...
- Anlage 48 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Wartezeiten erfüllt hat und b) das 63. Lebensjahr vollendet hat oder ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers vorliegt. 3. Im Beitrittsgebiet tritt die Leistungspflicht der Kasse nur für Versicherungsfälle ein, die nach dem 30. Juni 1994 entstehen. II. Wartezeiten 1. Die Wartezeit ...
- Anlage 49 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Wartezeiten erfüllt hat und b) das 63. Lebensjahr vollendet hat oder ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers vorliegt. 3. Im Beitrittsgebiet tritt die Leistungspflicht der Kasse nur für Versicherungsfälle ein, die nach dem 30. Juni 1994 entstehen. II. Wartezeiten 1. Die Wartezeit ...
- Anlage 50 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Wartezeiten erfüllt hat und b) das 63. Lebensjahr vollendet hat oder ein Rentenbescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers vorliegt. 3. Im Beitrittsgebiet tritt die Leistungspflicht der Kasse nur für Versicherungsfälle ein, die nach dem 30. Juni 1994 entstehen. II. Wartezeiten 1. Die Wartezeit ...
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