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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEAUFSICHTIGUNG VON WERTPAPIERINSTITUTEN (WERTPAPIERINSTITUTSGESETZ - WPIG) § 84 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG VON VERWALTUNGSSANKTIONEN UND -MAßNAHMEN (1) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer offiziellen Website unverzüglich alle sanktionierenden ...
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STABILISIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN FÜR UNTERNEHMEN (UNTERNEHMENSSTABILISIERUNGS- UND -RESTRUKTURIERUNGSGESETZ - STARUG) § 86 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet ...
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NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 9 INHALT DER BEKANNTMACHUNG (1) Die Bekanntmachung muss neben den Angaben nach § 10 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Folgendes enthalten: 1. die in § 3 bezeichneten ...
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VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN IM BEREICH DES VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) § 37 BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES QUALIFIZIERUNGSSYSTEMS (1) Der Auftraggeber kann die Absicht einer Auftragsvergabe mittels der Bekanntmachung über ...
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