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Trefferliste für 'berufssoldaten'
Dokument 61 - 70 von 226 Treffer,
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- § 47a SG - Einzelnorm



... Er hat das Recht auf Akteneinsicht nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. (2) Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird dem Berufssoldaten eine im Einzelfall angemessene Frist von höchstens einem Monat und für die Abgabe der Erklärung, sich mündlich äußern zu wollen, eine Frist ...
- § 51 SG - Einzelnorm



... versetzt worden ist, kann bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, unter erneuter Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu einer Wiederverwendung von wenigstens einem Jahr und höchstens zwei Jahren herangezogen werden, wenn die Wiederverwendung unter Berücksichtigung ...
- § 25 SG - Einzelnorm



... Disziplinarvorgesetzten mitzuteilen. (2) Für die Rechtsstellung der nach dem 1. Juni 1978 in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes gewählten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten die für in den Deutschen Bundestag gewählte Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit maßgebenden Vorschriften in ...
- § 27 SG - Einzelnorm



... (1) Vorschriften über die Laufbahnen der Soldaten werden nach den Grundsätzen der Absätze 2 bis 6 durch Rechtsverordnung erlassen. (2) Bei Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind mindestens zu fordern 1. für die Laufbahnen der Unteroffiziere a) der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter ...
- § 1 SKPersStruktAnpG - Einzelnorm



... - SKPERSSTRUKTANPG) § 1 BEURLAUBUNG (1) Bis zum 31. Dezember 2017 können zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auf Antrag längstens für drei Jahre unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden, um 1. eine Erprobungszeit für eine anderweitige ...
- § 2 SKPersStruktAnpG - Einzelnorm



... ) § 2 VERSETZUNG IN DEN RUHESTAND VOR ERREICHEN DER ALTERSGRENZE (1) Bis zum 31. Dezember 2017 können bis zu 2 170 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden, wenn 1. dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist, 2. eine ...
- § 31 SG - Einzelnorm



... DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 31 FÜRSORGE (1) Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen. Er hat auch für das ...
- § 43 BBesG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBESOLDUNGSGESETZ § 43 PERSONALGEWINNUNGS- UND PERSONALBINDUNGSPRÄMIE (1) Einem zu gewinnenden Beamten oder Berufssoldaten kann eine nicht ruhegehaltfähige Personalgewinnungsprämie gewährt werden, 1. um einen oder mehrere gleichartige Dienstposten anforderungsgerecht ...
- § 43 SG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 43 BEENDIGUNGSGRÜNDE (1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand. ...
- § 7 PersStärkeG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERMINDERUNG DER PERSONALSTÄRKE DER STREITKRÄFTE (PERSONALSTÄRKEGESETZ - PERSSTÄRKEG) § 7 (1) Berufssoldaten, die nach § 1 in den Ruhestand versetzt worden sind, erhalten unbeschadet der Regelung des § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes einen einmaligen ...
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