, umso höher die Genauigkeit.



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... - BEAMTVG) § 71 ERHÖHUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE (1) Bei Versorgungsempfängern gilt die Erhöhung nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend für die 1. in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dieses Gesetzes und § 84 Nummer 1 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Bezügebestandteile ...



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