...
...
...
...
...
...
...
...
...
Republik bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. Zu Kapitel II (Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern) 1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen zu Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 (Länderwahlgesetz ...
...