, umso höher die Genauigkeit.



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... DES SCHULDENWESENS DES BUNDES (BUNDESSCHULDENWESENGESETZ - BSCHUWG) § 9 SICHERUNGSMAßNAHMEN (1) Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH hat für die Erfüllung der ihr nach § 1 Absatz 1 übertragenen Aufgaben sowie bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihr nach § 1 Absatz 4 gesetzlich übertragen ...



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