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Trefferliste für 'hgb'

Dokument 61 - 70 von 728 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 37 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 37  (1) Wer eine nach den Vorschriften dieses Abschnitts ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergerichte zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten. (2) Wer in seinen Rechten ...
§ 131 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 131 FORTSETZUNG MIT DEM ERBEN; AUSSCHEIDEN DES ERBEN (1) Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf dessen Erben über, so kann jeder Erbe gegenüber den anderen Gesellschaftern antragen, dass ihm die Stellung eines Kommanditisten ...
§ 278 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 278 (WEGGEFALLEN) Fußnote (+++ § 278: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 341b HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341B BEWERTUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN (1) Versicherungsunternehmen haben immaterielle Vermögensgegenstände, soweit sie entgeltlich erworben wurden, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf ...
§ 399 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 399  Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die in § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen ...
§ 480 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 480 VERANTWORTLICHKEIT DES REEDERS FÜR SCHIFFSBESATZUNG UND LOTSEN Hat sich ein Mitglied der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse in Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, so haftet ...
§ 581 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 581 AUSGLEICHSANSPRUCH (1) Wird ein Schiff oder dessen Ladung ganz oder teilweise von einem anderen Schiff geborgen, so wird der Bergelohn oder die Sondervergütung zwischen dem Schiffseigner oder Reeder, dem Schiffer oder Kapitän und ...
§ 37a HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 37A  (1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht ...
§ 132 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 132 KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT DURCH DEN GESELLSCHAFTER (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf ...
§§ 279 bis 283 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH §§ 279 BIS 283 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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