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Trefferliste für 'hgb'

Dokument 61 - 70 von 728 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 21 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 21  Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 115 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 115 VERBINDUNG VON ANFECHTUNGS- UND FESTSTELLUNGSKLAGE Wendet sich ein Gesellschafter gegen einen Beschluss, mit dem ein Beschlussvorschlag abgelehnt wurde, kann er seinen Antrag auf Nichtigerklärung des ablehnenden Beschlusses mit ...
§ 264d HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 264D KAPITALMARKTORIENTIERTE KAPITALGESELLSCHAFT Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere ...
§ 340b HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 340B PENSIONSGESCHÄFTE (1) Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden ...
§ 383 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 383  (1) Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. (2) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung ...
§ 472 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 472 VERSICHERUNG. EINLAGERUNG BEI EINEM DRITTEN (1) Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut auf Verlangen des Einlagerers zu versichern. Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat ihn der Lagerhalter auf die Möglichkeit hinzuweisen ...
§ 565 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 565 ZEITFRACHT (1) Die Zeitfracht ist mangels anderer Vereinbarung halbmonatlich im Voraus zu zahlen. (2) Die Pflicht zur Zahlung der Zeitfracht entfällt für die Zeit, in der das Schiff infolge von Mängeln oder sonstigen Umständen ...
§ 22 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 22  (1) Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das ...
§ 116 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 116 GESCHÄFTSFÜHRUNGSBEFUGNIS (1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. (2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb ...
§ 265 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 265 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GLIEDERUNG (1) Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer ...
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