, umso höher die Genauigkeit.



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 15A DURCHFÜHRUNG DER INFEKTIONSHYGIENISCHEN UND HYGIENISCHEN ÜBERWACHUNG (1) Bei der Durchführung der folgenden infektionshygienischen oder hygienischen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 16 ALLGEMEINE MAßNAHMEN ZUR VERHÜTUNG ÜBERTRAGBARER KRANKHEITEN (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 17 BESONDERE MAßNAHMEN ZUR VERHÜTUNG ÜBERTRAGBARER KRANKHEITEN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern ...