Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'ifsg'

Dokument 61 - 70 von 97 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 29 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 29 BEOBACHTUNG (1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden. (2) Wer einer Beobachtung ...
§ 30 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 30 ABSONDERUNG (1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem ...
§ 31 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 31 BERUFLICHES TÄTIGKEITSVERBOT Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter ...
§ 32 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 32 ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 28b und 29 ...
§ 33 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 33 GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut ...
§ 34 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 34 GESUNDHEITLICHE ANFORDERUNGEN, MITWIRKUNGSPFLICHTEN, AUFGABEN DES GESUNDHEITSAMTES (1) Personen, die an 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Enteritis durch ...
§ 35 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 35 INFEKTIONSSCHUTZ IN EINRICHTUNGEN UND UNTERNEHMEN DER PFLEGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Folgende Einrichtungen und Unternehmen ...
§ 36 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 36 INFEKTIONSSCHUTZ BEI BESTIMMTEN EINRICHTUNGEN, UNTERNEHMEN UND PERSONEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Folgende Einrichtungen und Unternehmen müssen ...
§ 37 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 37 BESCHAFFENHEIT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH SOWIE VON WASSER ZUM SCHWIMMEN ODER BADEN IN BECKEN ODER TEICHEN, ÜBERWACHUNG (1) Wasser für ...
§ 38 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 38 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 next

neue Volltext-Suche