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Trefferliste für 'ifsg'

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§ 11 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 11 ÜBERMITTLUNG AN DIE ZUSTÄNDIGE LANDESBEHÖRDE UND AN DAS ROBERT KOCH-INSTITUT (1) Die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen ...
§ 12 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 12 ÜBERMITTLUNGEN UND MITTEILUNGEN AUF GRUND VÖLKER- UND UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN (1) Im Hinblick auf eine übertragbare Krankheit, die nach Anlage ...
§ 12a IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 12A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 13 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 13 WEITERE FORMEN DER EPIDEMIOLOGISCHEN ÜBERWACHUNG; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Zur Überwachung übertragbarer Krankheiten können der Bund und die Länder ...
§ 14 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 14 ELEKTRONISCHES MELDE- UND INFORMATIONSSYSTEM; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Für die Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe der Zwecke dieses Gesetzes richtet ...
§ 14a IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 14A INTEROPERABILITÄT; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ...
§ 15 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 15 ANPASSUNG DER MELDEPFLICHT AN DIE EPIDEMISCHE LAGE (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung ...
§ 15a IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 15A DURCHFÜHRUNG DER INFEKTIONSHYGIENISCHEN UND HYGIENISCHEN ÜBERWACHUNG (1) Bei der Durchführung der folgenden infektionshygienischen oder hygienischen ...
§ 16 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 16 ALLGEMEINE MAßNAHMEN ZUR VERHÜTUNG ÜBERTRAGBARER KRANKHEITEN (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen ...
§ 17 IfSG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 17 BESONDERE MAßNAHMEN ZUR VERHÜTUNG ÜBERTRAGBARER KRANKHEITEN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern ...
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