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Trefferliste für 'kalendervierteljahres'
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- § 5 ZerlG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 5 ABRECHNUNG DER ZERLEGUNG (1) Das beauftragte Finanzamt rechnet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die verbleibende Körperschaftsteuer abzüglich etwaiger niedergeschlagener oder erlassener Beträge getilgt oder erstattet worden ...
- Anlage 69 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Entfällt eine der Voraussetzungen zur Leistungsgewährung der Kasse gemäß dem TVA, so erlischt der Anspruch auf die Ergänzungsbeihilfe zum Ablauf des Kalendervierteljahres, in das das Ereignis fällt. § 3 Aufbringung der Mittel a) Die Ergänzungsbeihilfen für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten ...
- Art 2 § 9 KVWG - Einzelnorm



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KASSENARZTRECHTS (KRANKENVERSICHERUNGS-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ - KVWG) § 9 (1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft. (2) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 34 RennwLottG - Einzelnorm



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durchgeführt. Dabei sind vorläufige Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der endgültigen Abrechnung des jeweiligen vorangegangenen Kalendervierteljahres festzusetzen. Mit den vorläufigen Abschlagszahlungen für ein Kalendervierteljahr sind die Zerlegungsanteile für das jeweilige vorangegangene Kalendervierteljahr ...
- § 6 RVWZPauschBeitrV - Einzelnorm



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-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherungzu zahlen. (2) Auf die Beiträge sind bis zum 15. des zweiten Monats eines jeden Kalendervierteljahres Vorschüsse zu zahlen. Für die Berechnung der Vorschüsse sind die Diensttage im vergangenen Kalendervierteljahr zugrunde zu legen. Die Vorschüsse ...
- Anlage 70 SokaSiG2 - Einzelnorm



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Entfällt eine der Voraussetzungen zur Leistungsgewährung der Kasse gemäß dem TVA, so erlischt der Anspruch auf die Ergänzungsbeihilfe zum Ablauf des Kalendervierteljahres, in das das Ereignis fällt. § 3 Aufbringung der Mittel a) Die Ergänzungsbeihilfen für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten ...
- § 8 ZerlG - Einzelnorm



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das Aufkommen nach Absatz 1 Satz 1 und die nach Ländern zusammengefassten Mitteilungen nach Absatz 1 Satz 5 bis zum zehnten des Folgemonats eines Kalendervierteljahres dem Bundesministerium der Finanzen mitzuteilen. Dieses stellt die Anteile der einzelnen Länder am Aufkommen nach Absatz 1 fest. Die ...
- § 278a LAG - Einzelnorm



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angerechneten Betrag entfallende Zinszuschlag zur Hauptentschädigung nach § 250 gilt durch die Gewährung der Unterhaltshilfe vom Beginn desjenigen Kalendervierteljahres ab als erfüllt, das dem Zeitpunkt folgt, von dem ab Unterhaltshilfe zuerkannt worden ist. (4) Ohne Rücksicht darauf, ob Unterhaltshilfe ...
- § 18 UStG - Einzelnorm



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im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. (2a) Der Unternehmer kann an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von ...
- § 12 ZerlG - Einzelnorm



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§ 5 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) sind erstmals für die Zerlegung des ersten Kalendervierteljahres 2019 anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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