Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'

Dokument 61 - 70 von 636 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2a EdWBeitrV - Einzelnorm*
... § 1 Einlagensicherungsgesetzes sind und denen eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 oder 10 des Kreditwesengesetzes erteilt worden ist; ist das Institut befugt, sich bei der Erbringung der Bankgeschäfte oder von Finanzdienstleistungen Besitz oder Eigentum ...
§ 1 BAFinBefugV - Einzelnorm*
... mit § 32 Absatz 1 Satz 2 und 3, des § 25a Absatz 6 Satz 1 bis 3 und 5, des § 25f Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie des § 53j Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute, Rechtsverordnungen nach Maßgabe ...
§ 1 AnzV - Einzelnorm*
... vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dieser Verordnung jeweils in einfacher Ausfertigung der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kreditwesengesetzes (Aufsichtsbehörde) und der für das Institut zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank einzureichen. Anzeigen und Vorlagen von ...
§ 1 KredWGAUSFreistV - Einzelnorm*
... von Kreditinstituten mit Sitz in Australien, die der Aufsicht der Australian Prudential Regulation Authority unterstehen, gilt § 1a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe, dass 1. die Vorgaben der Artikel 11 bis 386 und 429 bis 429g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments ...
§ 1 InhKontrollV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 1 ZIELUNTERNEHMEN Zielunternehmen im Sinne dieser Verordnung ist 1. das Kreditinstitut, 2. das Finanzdienstleistungsinstitut ...
§ 5 InhKontrollV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 5 KAPITAL- UND STIMMRECHTSANTEILE (1) Bei der Berechnung der Kapital- oder Stimmrechtsanteile nach ...
§ 3 ZAG - Einzelnorm*
... umzutauschen. Solche Gelder gelten nicht als Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes, sofern 1. die Ausgabe des E-Geldes gleichzeitig oder unverzüglich nach der Entgegennahme der im Austausch gegen die Ausgabe des E-Geldes ...
§ 340 KAGB - Einzelnorm*
... , 1a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Absatz 8a zuwiderhandelt, 2. entgegen § 14 Satz 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, auch in Verbindung mit § 44b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
§ 1 KredWGUSAFreistV - Einzelnorm*
... Aufsicht des Board of Governors of the Federal Reserve System oder des Office of the Comptroller of the Currency unterstehen, gilt § 1a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe, dass 1. die Vorgaben der Artikel 11 bis 386 und 429 bis 429g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments ...
§ 5 RefiRegV - Einzelnorm*
... erneut vergeben werden. Rückdatierte Eintragungen sind nicht zulässig. (2) Eintragungen sind vorbehaltlich der Regelung in § 22d Abs. 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes entsprechend des in Anlage 1 dargestellten Formulars RR in folgender Weise vorzunehmen: 1. Die Spalten 1 bis 5 sind mit "Bezeichnung ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 next

neue Volltext-Suche