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Trefferliste für 'rechtsstellung'
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- § 5b PKGrG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DIE PARLAMENTARISCHE KONTROLLE NACHRICHTENDIENSTLICHER TÄTIGKEIT DES BUNDES (KONTROLLGREMIUMGESETZ - PKGRG) § 5B ERNENNUNG UND RECHTSSTELLUNG (1) Die oder der Ständige Bevollmächtigte wird auf Vorschlag des Parlamentarischen Kontrollgremiums von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen ...
- § 95 BRAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 95 RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER DES ANWALTSGERICHTS (1) Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in ihrer Eigenschaft als ehrenamtliche Richter des Anwaltsgerichts während der Dauer
...
- § 12 DVStB - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER STEUERBERATER, STEUERBEVOLLMÄCHTIGTE UND BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN (DVSTB) § 12 RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER DER PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE (1) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind nicht weisungsgebunden. Sie dürfen die Zulassungs- und Prüfungsunterlagen ...
- § 15 WBeauftrG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN WEHRBEAUFTRAGTEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (GESETZ ZU ARTIKEL 45B DES GRUNDGESETZES - WBEAUFTRG) § 15 RECHTSSTELLUNG DES WEHRBEAUFTRAGTEN, BEGINN UND BEENDIGUNG DES AMTSVERHÄLTNISSES (1) Der Wehrbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen ...
- § 92 PAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 92 RECHTSSTELLUNG DER PATENTANWÄLTE ALS BEISITZER (1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters. (2) § 88 Abs. 1
...
- § 158b FamFG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 158B AUFGABEN UND RECHTSSTELLUNG DES VERFAHRENSBEISTANDS (1) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er soll ...
- § 39a WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 39A AUFGABEN UND RECHTSSTELLUNG (1) Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten behinderten Frauen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung
...
- § 1 DNBG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK (DNBG) § 1 RECHTSSTELLUNG, SITZ (1) Die Deutsche Nationalbibliothek (Bibliothek) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Bibliothek ist eine
...
- § 382 SGB 3 - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 382 RECHTSSTELLUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER (1) Die oder der Vorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstands werden auf Vorschlag des Verwaltungsrats von ...
- § 9 LAP-htVerwDV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN TECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST DES BUNDES (LAP-HTVERWDV) § 9 RECHTSSTELLUNG WÄHREND DES VORBEREITUNGSDIENSTES (1) Mit ihrer Einstellung werden - unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - Bewerberinnen ...
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