Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'
Dokument 61 - 70 von 291 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 62 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 62 RECHNUNGSINHALTE, TEILZAHLUNGEN (1) Rechnungen an Endnutzer müssen Folgendes enthalten: 1. die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen, 2. den Namen und die ladungsfähige Anschrift des rechnungsstellenden
...
- § 163 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 163 UMLAGEVERFAHREN (1) Gewährt die Bundesnetzagentur einen Ausgleich nach § 162 für die Erbringung der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gemäß § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1, trägt jedes Unternehmen, das nach
...
- § 8 PersBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 8 (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 63 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 63 VERBINDUNGSPREISBERECHNUNG (1) Bei der Abrechnung sind Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste und Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichtet, 1. die Dauer
...
- § 164 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 164 NOTRUF (1) Wer öffentlich zugängliche nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste für das Führen von ausgehenden Gesprächen zu einer oder mehreren Nummern des nationalen oder internationalen Nummernplans
...
- Art 2 BegleitG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (BEGLEITG) ART 2 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 9 PersBG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 9 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 64 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 64 VORAUSBEZAHLUNG (1) Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, auf Vorauszahlungsbasis Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu erhalten und Sprachkommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder öffentlich
...
- § 164a TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 164A ÖFFENTLICHE WARNUNGEN (1) Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze haben 1. technische Einrichtungen für Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen vorzuhalten, die a) über das
...
- Art 3 BegleitG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (BEGLEITG) ART 3 ZUSTÄNDIGKEITSANPASSUNG Alle Aufgaben und Befugnisse, die in Bundesgesetzen oder darauf beruhenden Verordnungen dem Bundesamt für Post und Telekommunikation zugewiesen sind, werden mit Wirkung
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
neue Volltext-Suche