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Trefferliste für 'verwendung'
Dokument 61 - 70 von 4759 Treffer,
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- § 6 RED-G - Einzelnorm



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NACHRICHTENDIENSTEN VON BUND UND LÄNDERN ZUR BEKÄMPFUNG DES GEWALTBEZOGENEN RECHTSEXTREMISMUS (RECHTSEXTREMISMUS-DATEI-GESETZ - RED-G) § 6 WEITERE VERWENDUNG DER DATEN (1) Die abfragende Behörde darf die Daten, auf die sie Zugriff erhalten hat, zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person oder der ...
- § 92a EStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 92A VERWENDUNG FÜR EINE SELBST GENUTZTE WOHNUNG (1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende
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- § 92b EStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 92B VERFAHREN BEI VERWENDUNG FÜR EINE SELBST GENUTZTE WOHNUNG (1) 1Der Zulageberechtigte hat die Verwendung des Kapitals nach § 92a Absatz 1 Satz 1 spätestens zehn Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
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- § 25 KHSFV - Einzelnorm



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ZUR VERWALTUNG DES STRUKTURFONDS IM KRANKENHAUSBEREICH (KRANKENHAUSSTRUKTURFONDS-VERORDNUNG - KHSFV) § 25 NACHWEIS ÜBER DIE ZWECKENTSPRECHENDE VERWENDUNG DER FÖRDERMITTEL (1) Die Länder übermitteln dem Bundesamt für Soziale Sicherung zum 1. April eines Jahres, erstmals zum 1. April 2021, für die Vorhaben ...
- § 31 HkRNDV - Einzelnorm



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ÜBER HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEISE FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEIS-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - HKRNDV) § 31 VERWENDUNG UND ENTWERTUNG VON REGIONALNACHWEISEN, AUSWEISUNG IN DER STROMKENNZEICHNUNG (1) Für die Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen sind die ...
- § 16 WoPDV 1982 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHNUNGSBAU-PRÄMIENGESETZES (WOPDV 1982) § 16 VERWENDUNG DER ANGESAMMELTEN BETRÄGE (1) Der angesammelte Betrag ist zusammen mit den Prämien innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem nach dem Vertrag die letzte
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- § 16 EnEfG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IN DEUTSCHLAND 1 (ENERGIEEFFIZIENZGESETZ - ENEFG) § 16 VERMEIDUNG UND VERWENDUNG VON ABWÄRME (1) Unternehmen sind verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende ...
- § 6 KHTFV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERWALTUNG DES TRANSFORMATIONSFONDS IM KRANKENHAUSBEREICH (KRANKENHAUSTRANSFORMATIONSFONDS-VERORDNUNG - KHTFV) § 6 VERWENDUNG DER FÖRDERMITTEL (1) Die vom Bundesamt für Soziale Sicherung aus dem Transformationsfonds ausgezahlten Fördermittel werden als Einnahmen in ...
- § 11 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 11 VERWENDUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG EINES LANDES (1) Die Bundespolizei kann zur Unterstützung eines Landes verwendet werden 1. zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
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- § 13 GenDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN BEI MENSCHEN (GENDIAGNOSTIKGESETZ - GENDG) § 13 VERWENDUNG UND VERNICHTUNG GENETISCHER PROBEN (1) Eine genetische Probe darf nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie gewonnen worden ist. Die verantwortliche
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