Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 61 - 70 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 RED-G - Einzelnorm****
... NACHRICHTENDIENSTEN VON BUND UND LÄNDERN ZUR BEKÄMPFUNG DES GEWALTBEZOGENEN RECHTSEXTREMISMUS (RECHTSEXTREMISMUS-DATEI-GESETZ - RED-G) § 6 WEITERE VERWENDUNG DER DATEN (1) Die abfragende Behörde darf die Daten, auf die sie Zugriff erhalten hat, zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person oder der ...
§ 92a EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 92A VERWENDUNG FÜR EINE SELBST GENUTZTE WOHNUNG (1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende ...
§ 92b EStG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 92B VERFAHREN BEI VERWENDUNG FÜR EINE SELBST GENUTZTE WOHNUNG (1) 1Der Zulageberechtigte hat die Verwendung des Kapitals nach § 92a Absatz 1 Satz 1 spätestens zehn Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags ...
§ 25 KHSFV - Einzelnorm****
... ZUR VERWALTUNG DES STRUKTURFONDS IM KRANKENHAUSBEREICH (KRANKENHAUSSTRUKTURFONDS-VERORDNUNG - KHSFV) § 25 NACHWEIS ÜBER DIE ZWECKENTSPRECHENDE VERWENDUNG DER FÖRDERMITTEL (1) Die Länder übermitteln dem Bundesamt für Soziale Sicherung zum 1. April eines Jahres, erstmals zum 1. April 2021, für die Vorhaben ...
§ 31 HkRNDV - Einzelnorm****
... ÜBER HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEISE FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEIS-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - HKRNDV) § 31 VERWENDUNG UND ENTWERTUNG VON REGIONALNACHWEISEN, AUSWEISUNG IN DER STROMKENNZEICHNUNG (1) Für die Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen sind die ...
§ 16 WoPDV 1982 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHNUNGSBAU-PRÄMIENGESETZES (WOPDV 1982) § 16 VERWENDUNG DER ANGESAMMELTEN BETRÄGE (1) Der angesammelte Betrag ist zusammen mit den Prämien innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem nach dem Vertrag die letzte ...
§ 16 EnEfG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IN DEUTSCHLAND 1 (ENERGIEEFFIZIENZGESETZ - ENEFG) § 16 VERMEIDUNG UND VERWENDUNG VON ABWÄRME (1) Unternehmen sind verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende ...
§ 6 KHTFV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERWALTUNG DES TRANSFORMATIONSFONDS IM KRANKENHAUSBEREICH (KRANKENHAUSTRANSFORMATIONSFONDS-VERORDNUNG - KHTFV) § 6 VERWENDUNG DER FÖRDERMITTEL (1) Die vom Bundesamt für Soziale Sicherung aus dem Transformationsfonds ausgezahlten Fördermittel werden als Einnahmen in ...
§ 11 BPolG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 11 VERWENDUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG EINES LANDES (1) Die Bundespolizei kann zur Unterstützung eines Landes verwendet werden 1. zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit ...
§ 13 GenDG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN BEI MENSCHEN (GENDIAGNOSTIKGESETZ - GENDG) § 13 VERWENDUNG UND VERNICHTUNG GENETISCHER PROBEN (1) Eine genetische Probe darf nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie gewonnen worden ist. Die verantwortliche ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche