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Trefferliste für 'weiterbildung'

Dokument 61 - 70 von 540 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 82a SGB 3 - Einzelnorm*
... - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 82A QUALIFIZIERUNGSGELD (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung für die Dauer der Maßnahme ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn 1. die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt ...
§ 2 ÄArbVtrG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE MIT ÄRZTEN IN DER WEITERBILDUNG § 2 BERLIN-KLAUSEL Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 3 ÄArbVtrG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE MIT ÄRZTEN IN DER WEITERBILDUNG § 3 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Anlage 1 KfSachvV - Einzelnorm*
... beobachtet werden. Die Überwachung erfolgt durch die Qualitätsmanagementbeauftragten der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr. 4. Weiterbildung Jeder Fahrerlaubnisprüfer muss im Rahmen der Qualitätssicherungssysteme nach § 11 Absatz 1a und 2 des Kraftfahrsachverständigengesetzes a) an ...
§ 4 KHEntgG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTGELTE FÜR VOLL- UND TEILSTATIONÄRE KRANKENHAUSLEISTUNGEN (KRANKENHAUSENTGELTGESETZ - KHENTGG) § 4 VEREINBARUNG EINES ERLÖSBUDGETS (1) Das von den Vertragsparteien nach § 11 Absatz 1 zu vereinbarende Erlösbudget umfasst für voll- und ...
§ 2 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 2 ERWERB DER GRUNDQUALIFIKATION UND DER BESCHLEUNIGTEN GRUNDQUALIFIKATION ...
§ 8 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 8 PFLICHT ZUM MITFÜHREN DES NACHWEISES Fahrer haben den Nachweis ...
§ 13 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 13 REGISTERFÜHRENDE BEHÖRDE Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ...
§ 1 EinglMV 2026 - Einzelnorm*
... Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt. Für den Aufgabenübergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit seit dem 1. Januar 2025 stehen nach § 459 des Dritten Buches ...
§ 15 BKrFQG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRUNDQUALIFIKATION UND DIE WEITERBILDUNG DER FAHRER BESTIMMTER KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 15 DATENÜBERMITTLUNG AN DEN HERSTELLER DES FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEISES ...
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