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Trefferliste für 'inverkehrbringen'

Dokument 691 - 700 von 1130 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 11. ProdSV - Einzelnorm*
... (EXPLOSIONSSCHUTZPRODUKTEVERORDNUNG - 11. PRODSV) § 9 BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES EINFÜHRERS (1) Der Einführer hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf dem Produkt anzubringen ...
§ 4 2. ProdSV - Einzelnorm*
... Informationen auf der Verpackung oder in den Unterlagen, die dem Spielzeug beigefügt sind, angegeben sind. (2) Die Hersteller haben beim Inverkehrbringen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke und ihre Kontaktanschrift entweder auf dem Spielzeug selbst oder, wenn ...
§ 2 ESVG - Einzelnorm*
... des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, 4. Behandeln: Behandeln im Sinne des § 3 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, 5. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, 6. Ernährungsunternehmen: ein Unternehmen, das eine ...
§ 11 ESVG - Einzelnorm*
... von Erzeugnissen durch Ernährungsunternehmen und 3. das Vorhalten und die Verwendung von a) Maschinen und Geräten zum Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Erzeugnissen, b) Treibstoffen und Brennstoffen für diese Maschinen und Geräte, c) Geräten zur Notstromversorgung zum Betrieb dieser Maschinen ...
§ 2 12. ProdSV - Einzelnorm*
... entwickeln oder herstellen lässt und dieses Sicherheitsbauteil für Aufzüge unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet, 8. Inverkehrbringen: a) die erstmalige Bereitstellung eines Sicherheitsbauteils für Aufzüge auf dem Markt oder b) die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe ...
§ 6 12. ProdSV - Einzelnorm*
... ) § 6 BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES MONTAGEBETRIEBS (1) Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass seine Aufzüge beim Inverkehrbringen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu ihrer Identifikation tragen. (2) Der Montagebetrieb hat beim Inverkehrbringen ...
§ 8 12. ProdSV - Einzelnorm*
... KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES HERSTELLERS (1) Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass seine Sicherheitsbauteile für Aufzüge beim Inverkehrbringen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu ihrer Identifikation tragen. Falls dies aufgrund der Größe oder der ...
§ 11 12. ProdSV - Einzelnorm*
... 1 (AUFZUGSVERORDNUNG - 12. PRODSV) § 11 BESONDERE KENNZEICHNUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES EINFÜHRERS (1) Der Einführer hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge ...
§ 18 12. ProdSV - Einzelnorm*
... 2 festgesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, so trifft die Marktüberwachungsbehörde alle geeigneten vorläufigen Maßnahmen, um das Inverkehrbringen oder die Verwendung des Aufzugs einzuschränken, oder sie untersagt das Inverkehrbringen oder die Verwendung des Aufzugs oder sorgt dafür, dass ...
§ 29 AMWHV - Einzelnorm*
... , die Laborkontrollen, die Lagerung, das Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes, die Einfuhr oder Ausfuhr und das Inverkehrbringen einschließlich der Auslieferung sowie über die Tierhaltung und die Aufzeichnungen nach § 28 sind vollständig und mindestens ein Jahr über ...
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