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obliegt es, in Richtlinien die Amtspflichten ihrer Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen durch Satzung näher zu bestimmen. § 66 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Richtlinien können nähere Regelungen enthalten: 1. zur Wahrung der Unabhängigkeit ...
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Ausbildungshalbjahr 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennen während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln b) berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere ...