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Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'zivilprozessordnung'

Dokument 691 - 700 von 2252 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1066 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1066 ENTSPRECHENDE ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DES BUCHES 10 Für Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige oder andere nicht auf Vereinbarung beruhende Verfügungen angeordnet werden, gelten die Vorschriften ...
§ 1067 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1067 ZUSTELLUNG DURCH AUSLANDSVERTRETUNGEN (1) Eine Zustellung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/1784 durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung soll nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Eine Zustellung nach Satz ...
§ 1068 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1068 ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 elektronisch zugestellt werden. ...
§ 1069 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1069 ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DER VERORDNUNG (EU) 2020/1784; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1784 zuständig: 1. ...
§ 1070 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1070 SPRACHE EINGEHENDER ANTRÄGE, BESCHEINIGUNGEN UND MITTEILUNGEN Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher ...
§ 1071 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1071 ZUSTELLUNG NACH DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK VOM 19. OKTOBER 2005 ÜBER DIE ZUSTELLUNG GERICHTLICHER UND AUßERGERICHTLICHER SCHRIFTSTÜCKE IN ZIVIL- ODER HANDELSSACHEN Wenn die ...
§ 1072 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1072 BEWEISAUFNAHME IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION Soll die Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783 erfolgen, so kann das deutsche Gericht 1. nach den Artikeln 12 bis 18 der Verordnung (EU) 2020/1783 das ...
§ 1073 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1073 TEILNAHMERECHTE (1) Das ersuchende deutsche Gericht oder ein von diesem beauftragtes Mitglied darf im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1783 bei der Erledigung des Ersuchens auf Beweisaufnahme durch das ersuchte ausländische ...
§ 1074 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1074 ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DER VERORDNUNG (EU) 2020/1783; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige ...
§ 1075 ZPO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 1075 SPRACHE EINGEHENDER ERSUCHEN Aus dem Ausland eingehende Ersuchen auf Beweisaufnahme sowie Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1783 müssen in deutscher Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche Sprache ...
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