zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 62 WEITERLEITUNG DER ANMELDUNG Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern nach Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 27 SITZVERTEILUNG (1) Das besondere Verhandlungsgremium verteilt die Zahl der Sitze im Aufsichtsorgan auf die Mitgliedstaaten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 62A ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DIESES GESETZES AUF GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER Soweit deutsches Recht anwendbar ist, sind folgende Vorschriften dieses Gesetzes auf Ansprüche des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 28 ABBERUFUNG UND ANFECHTUNG (1) Ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied der Arbeitnehmer aus dem Inland im Aufsichts- oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 63 GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERSTREITSACHEN (1) Für alle Klagen, für die die Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte im Sinne des Artikels 80 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 29 RECHTSSTELLUNG; INNERE ORDNUNG (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsorgan der aus dem grenzüberschreitenden Vorhaben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 63A UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 80 Absatz 1 der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 30 TENDENZUNTERNEHMEN Kapitel 2 findet keine Anwendung auf eine aus einem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehende Gesellschaft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 63B ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERGERICHTE Sind nach Artikel 82 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 deutsche Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte international ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 31 WEITERGELTUNG VON REGELUNGEN ZUR MITBESTIMMUNG Die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der formwechselnden ...