zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2024 SCHLUSSFORMEL Bundesministerium für Arbeit und Soziales * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN IN DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DEN BERUF WINZER/WINZERIN § 4 PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM TEIL "BETRIEBS- UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG" (1) Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERLÄNGERUNG DES ZEITRAUMS FÜR VEREINBARUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER VORSORGE- UND REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund des § 111 Absatz 5 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN IN DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DEN BERUF WINZER/WINZERIN § 5 PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM TEIL "BERUFSAUSBILDUNG UND MITARBEITERFÜHRUNG" (1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Zusammenhänge der Berufsbildung und Mitarbeiterführung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERLÄNGERUNG DES ZEITRAUMS FÜR VEREINBARUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER VORSORGE- UND REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN § 1 VERLÄNGERUNG DER IN § 111 ABSATZ 5 SATZ 5 DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH GENANNTEN FRIST Die in § 111 Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN IN DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DEN BERUF WINZER/WINZERIN § 6 ANRECHNUNG ANDERER PRÜFUNGSLEISTUNGEN Auf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERLÄNGERUNG DES ZEITRAUMS FÜR VEREINBARUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER VORSORGE- UND REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN § 2 VERLÄNGERUNG DER IN § 111C ABSATZ 3 SATZ 5 DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH GENANNTEN FRIST Die in § 111c ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN IN DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DEN BERUF WINZER/WINZERIN § 7 BESTEHEN DER MEISTERPRÜFUNG (1) Die drei Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten. Für den Teil "Produktion, Verfahrenstechnik und Vermarktung" ist eine Note als ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR VERLÄNGERUNG DES ZEITRAUMS FÜR VEREINBARUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER VORSORGE- UND REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN § 3 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN IN DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DEN BERUF WINZER/WINZERIN § 8 WIEDERHOLUNG DER MEISTERPRÜFUNG (1) Eine Meisterprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer ...