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Trefferliste für 'sozialgesetzbuch'
Dokument 701 - 710 von 6321 Treffer,
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- § 10 KSVG - Einzelnorm



... allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes nach § 242 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen haben. Für Künstler und Publizisten, die im Falle ...
- § 1 BAföG-EinkommensV - Einzelnorm



... Als Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, gelten folgende Leistungen der sozialen Sicherung: 1. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch a) Entgeltersatzleistungen (§ 3 Absatz 4) b) (weggefallen) c) Gründungszuschuss (§ 93) abzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge ...
- Anlage 1 SGB 5 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) ANLAGE 1 (ZU § 135E) LEISTUNGSGRUPPEN UND QUALITÄTSKRITERIEN (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 400, Seite 51 - 112
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- § 96 SVG - Einzelnorm



... Berufssoldat wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 3 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) war und die allgemeine Wartezeit für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist. § 249 Absatz 4 bis 6 und § 249a des Sechsten ...
- § 2 BSHG§76DV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES § 82 DES ZWÖLFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH § 2 BEWERTUNG VON SACHBEZÜGEN (1) Für die Bewertung von Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Kost, Wohnung und sonstige Sachbezüge), sind die auf Grund des § 17 Abs. 2 des Vierten
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- § 11 BSHG§76DV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES § 82 DES ZWÖLFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH § 11 MAßGEBENDER ZEITRAUM (1) Soweit die Einkünfte als Jahreseinkünfte berechnet werden, gilt der zwölfte Teil dieser Einkünfte zusammen mit den monatlich berechneten Einkünften
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- § 85 ALG - Einzelnorm



... a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben oder b) in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch oder den vor dem 1. Januar 1992 geltenden entsprechenden rentenrechtlichen Vorschriften versicherungsfrei waren, nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis ...
- § 23 AHundV - Einzelnorm



... ASSISTENZHUNDEVERORDNUNG (AHUNDV) § 23 AUSWEIS UND ABZEICHEN FÜR ASSISTENZHUNDE, DIE ALS HILFSMITTEL IM SINNE DES § 33 DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH GEWÄHRT WERDEN Die nach Landesrecht zuständige Behörde händigt einem Menschen mit Behinderungen auf Antrag für einen Assistenzhund, der für ihn als ...
- § 1 ErrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG WEITERER VORAUSSETZUNGEN DER ERREICHBARKEIT ERWERBSFÄHIGER LEISTUNGSBERECHTIGTER NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (ERREICHBARKEITS-VERORDNUNG - ERRV) § 1 NÄHERER BEREICH (1) Dienststelle im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ...
- § 7 ErrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG WEITERER VORAUSSETZUNGEN DER ERREICHBARKEIT ERWERBSFÄHIGER LEISTUNGSBERECHTIGTER NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (ERREICHBARKEITS-VERORDNUNG - ERRV) § 7 ZUSTIMMUNG BEI AUFENTHALT AUßERHALB DES NÄHEREN BEREICHS OHNE WICHTIGEN GRUND (1) Die nach § 7b Absatz ...
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