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Trefferliste für 'unterabschnitt'
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- § 49 LuftVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRSGESETZ (LUFTVG) § 49 ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN Für die Haftung nach diesem Unterabschnitt sind im Übrigen die Vorschriften der §§ 34 bis 36 und 38 anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback
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- § 39c EEG 2023 - Einzelnorm



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diesem Gesetz oder der KWK-Ausschreibungsverordnung erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist. Fußnote (+++ Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 5: Zur Anwendung außer § 39 Abs. 3 Nr. 5, §§ 39b, 39d, 39g u. 39i Abs. 2 bis 5 vgl. § 39j +++) (+++ §§ 39 bis 39f: Zur Anwendung vgl. § 39g ...
- § 36 EnFG - Einzelnorm



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oder des selbständigen Teils des Unternehmens leistet, werden die Umlagen unabhängig vom Verwendungszweck des hergestellten Wasserstoffs nach Unterabschnitt 2 mit der Maßgabe begrenzt, dass § 30 Nummer 1 und § 31 Nummer 1 nicht anzuwenden sind und die Zugehörigkeit der Abnahmestelle zu einer Branche ...
- § 36 GAPInVeKoSV - Einzelnorm



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DIREKTZAHLUNGEN, DIE NICHT DURCH DAS FLÄCHENÜBERWACHUNGSSYSTEM KONTROLLIERT WERDEN (1) Soweit flächenbezogene Direktzahlungen nicht nach Unterabschnitt 2 durch das Flächenüberwachungssystem kontrolliert werden, sind sie nach den Vorschriften dieses Unterabschnitts in Stichproben nach §§ 38 und 39 zu ...
- § 264 AktG - Einzelnorm



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ist, das der Verteilung unterliegt. Die Abwickler sind auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen. (3) Soweit sich aus diesem Unterabschnitt oder aus dem Zweck der Abwicklung nichts anderes ergibt, sind auf die Gesellschaft bis zum Schluß der Abwicklung die Vorschriften weiterhin anzuwenden ...
- § 39e EEG 2023 - Einzelnorm



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Gültigkeit der Genehmigung ausgesprochen werden, wobei der Verlängerungszeitraum 48 Monate nicht überschreiten darf. Fußnote (+++ Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 5 außer § 39 Abs. 3 Nr. 5, §§ 39b, 39d, 39g u. 39i Abs. 2 bis 5: Zur Anwendung vgl. § 39j +++) (+++ §§ 39 bis 39f: Zur Anwendung vgl. § ...
- § 132 WpHG - Einzelnorm



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§ 132 ANWENDUNGSBESTIMMUNG FÜR DAS TRANSPARENZRICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ (1) § 37n und § 37o Abs. 1 Satz 4 sowie die Bestimmungen des Abschnitts 11 Unterabschnitt 2 in der Fassung des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) finden erstmals auf Finanzberichte des Geschäftsjahrs Anwendung, das nach ...
- § 4 BMDVTKBGebV - Einzelnorm



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1 Genannten haben entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen. (3) Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 3.1 bis 3.11 werden im Einzelfall gebührenfrei erbracht, sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen seiner ...
- § 38 GAPInVeKoSV - Einzelnorm



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(GAPINVEKOS-VERORDNUNG - GAPINVEKOSV) § 38 MINDESTKONTROLLSATZ Bei flächenbezogenen Direktzahlungen hat sich die Kontrolle nach diesem Unterabschnitt zu erstrecken auf mindestens 1. drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Umverteilungseinkommensstützung beantragt haben, 2. drei Prozent aller Betriebsinhaber ...
- § 4 SGB XIV - Einzelnorm



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Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge anerkannt werden. In den Fällen nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 tritt an die Stelle der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde. ...
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