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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 711 - 720 von 776 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 MTBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BERUFE IN DER MEDIZINISCHEN TECHNOLOGIE (MT-BERUFE-GESETZ - MTBG) § 2 RÜCKNAHME DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist zurückzunehmen, wenn 1. bei ihrer Erteilung die Ausbildung in dem jeweiligen Beruf nicht ...
§ 3 Butt/KäseuaPrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER PREISNOTIERUNG, PREISERMITTLUNG UND PREISERHEBUNG FÜR MILCHERZEUGNISSE § 3 ZUSAMMENSETZUNG DER NOTIERUNGSKOMMISSIONEN (1) Jede Notierungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens sechs und höchstens 14 Mitgliedern, von denen ...
§ 15 NABEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 15 BINDUNGSWIRKUNG DER BUNDESFACHPLANUNG (1) Die Entscheidung nach § 12 ist für die Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. verbindlich. Bundesfachplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor nachfolgenden ...
§ 10b LuftVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRSGESETZ (LUFTVG) § 10B PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN BEI VORHABEN IM TRANSEUROPÄISCHEN VERKEHRSNETZ (1) Wird ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren für ein Vorhaben der Anlage durchgeführt, dessen geschätzte Gesamtkosten ...
§ 3 MTBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BERUFE IN DER MEDIZINISCHEN TECHNOLOGIE (MT-BERUFE-GESETZ - MTBG) § 3 WIDERRUF DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist zu widerrufen, wenn bekannt wird, dass sich die Inhaberin oder der Inhaber einer Erlaubnis ...
§ 10 BGebG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GEBÜHREN UND AUSLAGEN DES BUNDES (BUNDESGEBÜHRENGESETZ - BGEBG) § 10 GEBÜHREN IN BESONDEREN FÄLLEN (1) Die Gebühren sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 festzusetzen, wenn 1. ein Antrag abgelehnt oder ein Widerspruch zurückgewiesen wird, ...
§ 4 BinSchStrEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTREV) § 4 AUFLAGEN Liegen die Voraussetzungen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt ...
BBergG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
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§ 39 BörsG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÖRSENGESETZ (BÖRSG) § 39 WIDERRUF DER ZULASSUNG BEI WERTPAPIEREN (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer ...
§ 16 NABEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 16 VERÄNDERUNGSSPERREN (1) Die Bundesnetzagentur kann mit dem Abschluss der Bundesfachplanung oder nachträglich für einzelne Abschnitte der Trassenkorridore Veränderungssperren erlassen, soweit ...
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