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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 711 - 720 von 765 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 17 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 17 INHALTLICHE BESCHRÄNKUNGEN, AUFLAGEN, WIDERRUF, BEZEICHNUNG ALS INHABER EINER KERNANLAGE (1) Genehmigungen und allgemeine Zulassungen nach diesem ...
§ 54 AwSV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN 1, 2 (AWSV) § 54 WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ANERKENNUNG; ERLÖSCHEN DER BESTELLUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN (1) Die Anerkennung der Sachverständigenorganisation kann unbeschadet des § 49 Absatz ...
§ 5 SeeSpbootV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE INBETRIEBNAHME VON SPORTBOOTEN UND WASSERMOTORRÄDERN SOWIE DEREN VERMIETUNG UND GEWERBSMÄßIGE NUTZUNG IM KÜSTENBEREICH 1) 2) (SEE-SPORTBOOTVERORDNUNG - SEESPBOOTV) § 5 BOOTSZEUGNIS (1) Das Bootszeugnis (Anlage 1) wird auf Antrag des ...
§ 17 LuftSiSchulV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTSICHERHEITS-SCHULUNGSVERORDNUNG (LUFTSISCHULV) § 17 WIDERRUF DES ZERTIFIKATS (1) Das Zertifikat ist von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu widerrufen, wenn die nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes erforderliche Feststellung der Zuverlässigkeit ...
§ 56 WVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER WASSER- UND BODENVERBÄNDE (WASSERVERBANDSGESETZ - WVG) § 56 SITZUNGEN DES VORSTANDS (1) Der Verbandsvorsteher beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu Sitzungen ein. (2) Für die Beschlußfähigkeit und die Beschlußfassung ...
§ 6 PassG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PASSGESETZ (PASSG) § 6 AUSSTELLUNG EINES PASSES (1) Der Pass wird auf Antrag ausgestellt. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Im Antragsverfahren nachzureichende Erklärungen können im Wege der Datenübertragung abgegeben werden ...
§ 53 PflAPrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIE PFLEGEBERUFE* (PFLEGEBERUFE-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - PFLAPRV) § 53 MITGLIEDSCHAFT IN DER FACHKOMMISSION (1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium ...
§ 1 ElektroGBattGGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENVERORDNUNG ZUM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ UND ZUM BATTERIEGESETZ (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ-BATTERIEGESETZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - ELEKTROGBATTGGEBV) § 1 GEBÜHRENERHEBUNG (1) Das Umweltbundesamt oder die nach § 40 Absatz 1 des ...
Inhaltsübersicht BNotO - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) INHALTSÜBERSICHT  Teil 1 Das Amt des Notars Abschnitt 1 Bestellung zum Notar §   1 Stellung und Aufgaben des Notars §   2 Beruf des Notars §   3 Hauptberufliche Notare; Anwaltsnotare §   4 Bedürfnis für die Bestellung eines Notars ...
§ 57 KrWG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT UND SICHERUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ - KRWG) § 57 ANFORDERUNGEN AN ENTSORGUNGSFACHBETRIEBE, TECHNISCHE ÜBERWACHUNGSORGANISATIONEN UND ENTSORGERGEMEINSCHAFTEN ...
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