, umso höher die Genauigkeit.



... DAS JAHR 2013 (BUNDESBETEILIGUNGS-FESTLEGUNGSVERORDNUNG 2013 - BBFESTV 2013) § 1 FESTLEGUNG DES WERTES NACH § 46 ABSATZ 6 SATZ 1 DES ZWEITEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH BIS ZUM JAHR 2014 Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 für das Jahr ...



... zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied im Sinne von Satz 1 Nummer 2 ist und die berechtigte Person Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezieht. Wird das Kindergeld nach § 74 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 48 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ausgezahlt ...



... DAS JAHR 2014 (BUNDESBETEILIGUNGS-FESTLEGUNGSVERORDNUNG 2014 - BBFESTV 2014) § 1 FESTLEGUNG DES WERTES NACH § 46 ABSATZ 6 SATZ 1 DES ZWEITEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH BIS ZUM JAHR 2015 Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird auf Grund der durch die Länder ermittelten ...



... DAS JAHR 2015 (BUNDESBETEILIGUNGS-FESTLEGUNGSVERORDNUNG 2015 - BBFESTV 2015) § 1 FESTLEGUNG DES WERTES NACH § 46 ABSATZ 6 SATZ 1 DES ZWEITEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH BIS ZUM JAHR 2016 Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird auf Grund der durch die Länder ermittelten ...



... DAS JAHR 2016 (BUNDESBETEILIGUNGS-FESTLEGUNGSVERORDNUNG 2016 - BBFESTV 2016) § 1 FESTLEGUNG DES WERTES NACH § 46 ABSATZ 6 SATZ 1 DES ZWEITEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH BIS ZUM JAHR 2017 Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird auf Grund der durch die Länder ermittelten ...



...



... 2017 - BBFESTV 2017) § 3 FESTLEGUNG UND ANPASSUNG DER LANDESSPEZIFISCHEN BETEILIGUNGSQUOTEN NACH § 46 ABSATZ 5 SATZ 3 DES ZWEITEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH (1) Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2017 51,7 ...



...



...



...