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Trefferliste für 'eintragung'
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- § 6a GBO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDBUCHORDNUNG § 6A (1) Dem Antrag auf Eintragung eines Erbbaurechts an mehreren Grundstücken oder Erbbaurechten soll unbeschadet des Satzes 2 nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich der zu belastenden Grundstücke die Voraussetzungen des § 5 Abs
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- § 3 RAVPV - Einzelnorm



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DIE BESONDEREN ELEKTRONISCHEN ANWALTSPOSTFÄCHER (RECHTSANWALTSVERZEICHNIS- UND -POSTFACHVERORDNUNG - RAVPV) § 3 EINTRAGUNGEN IN DAS VERZEICHNIS Die Eintragung der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 2 Nummer 1 und 2 in das Verzeichnis einzutragenden Personen und Berufsausübungsgesellschaften ...
- § 22 GBO - Einzelnorm



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) Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es der Bewilligung nach § 19 nicht, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Eintragung oder Löschung einer Verfügungsbeschränkung. (2) Die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Eigentümers oder eines Erbbauberechtigten ...
- Inhaltsübersicht DPMAV - Einzelnorm



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§ 25 Urkunden, Schmuckurkunden § 26 Berichtigung der Register und Veröffentlichungen § 27 Änderungen von Namen oder Anschriften § 28 Eintragung eines Rechtsübergangs § 29 Eintragung von dinglichen Rechten § 30 Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren § 31 Aufbewahrung von eingereichten ...
- § 21 RAVPV - Einzelnorm



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- RAVPV) § 21 EINRICHTUNG EINES POSTFACHS (1) Die Rechtsanwaltskammern unterrichten die Bundesrechtsanwaltskammer über die bevorstehende Eintragung einer Person oder einer Berufsausübungsgesellschaft in das Gesamtverzeichnis. Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer ...
- § 19 LwAnpG - Einzelnorm



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(LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 19 ANMELDUNG DES ZUSAMMENSCHLUSSES Die Vorstände der am Zusammenschluß beteiligten LPG haben diesen zur Eintragung in das Register des Sitzes ihres Unternehmens anzumelden. Der Vorstand der übernehmenden LPG ist berechtigt, den Zusammenschluß auch zur Eintragung ...
- § 38 GBO - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GRUNDBUCHORDNUNG § 38 In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 39 GBO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDBUCHORDNUNG § 39 (1) Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist. (2) Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, steht es der
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- § 40 GBO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDBUCHORDNUNG § 40 (1) Ist die Person, deren Recht durch eine Eintragung betroffen wird, Erbe des eingetragenen Berechtigten, so ist die Vorschrift des § 39 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Übertragung oder die Aufhebung des Rechts eingetragen werden
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- § 3 GenRegV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DAS GENOSSENSCHAFTSREGISTER (GENOSSENSCHAFTSREGISTERVERORDNUNG - GENREGV) § 3 BENACHRICHTIGUNG DER BETEILIGTEN (1) Jede Eintragung oder Ablehnung einer Eintragung in das Genossenschaftsregister ist dem Vorstand, bei einer Europäischen Genossenschaft dem Leitungsorgan oder den geschäftsführenden ...
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