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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 721 - 730 von 766 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage BMELBGebV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IN DESSEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMEL - BMELBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN- UND AUSLAGENVERZEICHNIS ...
§ 13 BQFG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON BERUFSQUALIFIKATIONEN (BERUFSQUALIFIKATIONSFESTSTELLUNGSGESETZ - BQFG) § 13 VERFAHREN (1) Die Bewertung der Gleichwertigkeit nach § 9 erfolgt im Rahmen der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme ...
§ 16 See-BV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BEFÄHIGUNGEN DER SEELEUTE IN DER SEESCHIFFFAHRT * (SEELEUTE-BEFÄHIGUNGSVERORDNUNG - SEE-BV) § 16 ZULASSUNG VON LEHRGÄNGEN (1) Die Zulassung eines Lehrgangs ist schriftlich oder elektronisch bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen ...
§ 34 KSpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DEMONSTRATION DER DAUERHAFTEN SPEICHERUNG VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNGSGESETZ - KSPG) § 34 BEFUGNISSE DER BUNDESNETZAGENTUR; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Bundesnetzagentur kann Betreiber von Kohlendioxidleitungsnetzen und ...
§ 25 AsylG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ASYLGESETZ (ASYLG) § 25 ANHÖRUNG (1) Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben ...
§ 34a EEG 2023 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 34A UNIONSFREMDE BIETER (1) Die Bundesnetzagentur kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Bieter, der ein Unionsfremder ...
§ 19 WpHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN WERTPAPIERHANDEL (WERTPAPIERHANDELSGESETZ - WPHG) § 19 ZUSAMMENARBEIT MIT DER EUROPÄISCHEN WERTPAPIER- UND MARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (1) Die Bundesanstalt stellt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 35 ...
§ 14 RDG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AUßERGERICHTLICHE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 14 WIDERRUF DER REGISTRIERUNG Das Bundesamt für Justiz widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher ...
§ 26 NABEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 26 ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER VORHABEN In Planfeststellungsverfahren kann eine einheitliche Entscheidung für ein Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und für die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung ...
§ 12 BNotO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) § 12 BESTELLUNGSURKUNDE (1) Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde bestellt. Die Urkunde soll den Amtsbezirk und den Amtssitz des Notars bezeichnen ...
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