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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
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- § 32 GEEV - Einzelnorm



... -ERNEUERBARE-ENERGIEN-VERORDNUNG - GEEV) § 32 AUSSCHREIBENDE STELLE UND AUSLÄNDISCHE STELLE (1) Die ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur, sofern nach § 39 in der völkerrechtlichen Vereinbarung keine andere öffentliche oder private Stelle festgelegt worden ist. In der völkerrechtlichen Vereinbarung ...
- I. BGRWidAnO 2011 - Einzelnorm



... BESTIMMUNGEN DES BUNDES SOWIE DES KINDERGELDES I. Nach § 126 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) die Befugnis übertragen, über Widersprüche von Beschäftigten ...
- § 3 EMVG - Einzelnorm



... Union“ Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten; 27. ist „Bundesnetzagentur“ die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; 28. ist „Stand der Technik“ der allgemein ...
- § 8 EMVG - Einzelnorm



... Der Hersteller hat die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen des letzten Gerätes zehn Jahre lang für die Bundesnetzagentur zur Einsicht bereitzuhalten. (4) Der Hersteller hat durch geeignete Verfahren sicherzustellen, dass bei Serienfertigung stets Konformität ...
- § 10 EMVG - Einzelnorm



... dem Inverkehrbringen des letzten Gerätes, 2. die Herausgabe aller zum Nachweis der Konformität erforderlichen Informationen und Unterlagen an die Bundesnetzagentur auf deren begründetes Verlangen und 3. die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur zur Abwehr von Risiken, die mit den Geräten verbunden ...
- § 11 EMVG - Einzelnorm



... in Verkehr bringen, wenn die Konformität hergestellt ist. Ist mit dem Gerät ein Risiko verbunden, so informiert der Einführer den Hersteller und die Bundesnetzagentur über den Sachverhalt. (4) Solange sich ein Gerät im Verantwortungsbereich des Einführers befindet, hat dieser sicherzustellen, dass die ...
- § 21 EMVG - Einzelnorm



... * (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 21 NOTIFIZIERENDE BEHÖRDE, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Notifizierende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur richtet das Verfahren zur Anerkennung einer Konformitätsbewertungsstelle als notifizierte Stelle und das Verfahren zur ...
- § 23a EMVG - Einzelnorm



... VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 23A MAßNAHMEN AUF MESSEN UND AUSSTELLUNGEN (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Betriebsmittel, das auf Messen, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgestellt ist oder vorgeführt wird, die ...
- § 24 EMVG - Einzelnorm



... VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 24 MAßNAHMEN BEI FORMALER NICHTKONFORMITÄT (1) Stellt die Bundesnetzagentur eine formale Nichtkonformität fest, so fordert sie den betreffenden Wirtschaftsakteur auf, die Nichtkonformität innerhalb einer angemessenen ...
- § 29 EMVG - Einzelnorm



... ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 29 AUSKUNFTSRECHTE (1) Die Bundesnetzagentur kann von den Wirtschaftsakteuren, von denjenigen, die Betriebsmittel ausstellen, betreiben, lagern oder die Weitergabe von Betriebsmitteln ...
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