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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 721 - 730 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 229 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 229 HÖCHSTDAUER EINER UNTERBRECHUNG (1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden. (2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn ...
§ 12 ThUG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 12 DAUER UND VERLÄNGERUNG DER THERAPIEUNTERBRINGUNG (1) Die Unterbringung endet spätestens mit Ablauf von 18 Monaten, wenn sie nicht vorher ...
§ 230 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 230 AUSBLEIBEN DES ANGEKLAGTEN (1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt. (2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein ...
§ 13 ThUG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 13 AUFHEBUNG DER THERAPIEUNTERBRINGUNG Das Gericht hebt die Anordnung einer Unterbringung nach § 1 von Amts wegen auf, wenn ihre Voraussetzungen ...
§ 231 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 231 ANWESENHEITSPFLICHT DES ANGEKLAGTEN (1) Der erschienene Angeklagte darf sich aus der Verhandlung nicht entfernen. Der Vorsitzende kann die geeigneten Maßregeln treffen, um die Entfernung zu verhindern; auch kann er den ...
§ 14 ThUG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 14 EINSTWEILIGE ANORDNUNG (1) Das Gericht kann im Hauptsacheverfahren durch einstweilige Anordnung für die Dauer von drei Monaten eine vorläufige ...
§ 231a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 231A HERBEIFÜHRUNG DER VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT DURCH DEN ANGEKLAGTEN (1) Hat sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt und verhindert er dadurch wissentlich ...
§ 15 ThUG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 15 EINSTWEILIGE ANORDNUNG BEI GESTEIGERTER DRINGLICHKEIT Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 14 bereits ...
§ 231b StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 231B FORTSETZUNG NACH ENTFERNUNG DES ANGEKLAGTEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ORDNUNG (1) Wird der Angeklagte wegen ordnungswidrigen Benehmens aus dem Sitzungszimmer entfernt oder zur Haft abgeführt (§ 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes ...
§ 16 ThUG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 16 BESCHWERDE; BESCHWERDEFRIST (1) Das Recht der Beschwerde steht dem Betroffenen, dem ihm beigeordneten Rechtsanwalt, der zuständigen unteren ...
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