zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) § 65 PLANFESTSTELLUNG; PLANGENEHMIGUNG (1) Vorhaben, die in der Anlage 1 unter den Nummern 19.3 bis 19.9 aufgeführt sind, sowie die Änderung solcher Vorhaben bedürfen der Planfeststellung durch die ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. Stand: Kulturgutschutzgesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) Version information: Cultural Property Protection Act of 31 July 2016 (Federal ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINEN NATIONALEN ZERTIFIKATEHANDEL FÜR BRENNSTOFFEMISSIONEN (BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZ - BEHG) § 16 GEBÜHREN FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN (1) Für die Eröffnung eines Personen- oder Händlerkontos im nationalen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFGABEN DES BUNDES AUF DEM GEBIET DER BINNENSCHIFFAHRT (BINNENSCHIFFAHRTSAUFGABENGESETZ - BINSCHAUFGG) § 4 ZULASSUNG VON ÄRZTEN (1) Soweit durch Rechtsvorschrift die Untersuchung und Feststellung der medizinischen Tauglichkeit durch einen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 19 INHABER BEDEUTENDER BETEILIGUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wer beabsichtigt, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einer externen OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR EINEN BESSEREN SCHUTZ HINWEISGEBENDER PERSONEN (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ - HINSCHG) § 28 VERFAHREN BEI EXTERNEN MELDUNGEN (1) Die externen Meldestellen bestätigen den Eingang einer Meldung umgehend, spätestens jedoch sieben Tage nach Eingang ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Labour and Social Affairs. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AUßERGERICHTLICHE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 14 WIDERRUF DER REGISTRIERUNG Das Bundesamt für Justiz widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN 1, 2 (AWSV) § 59 WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ANERKENNUNG; ERLÖSCHEN DER BESTELLUNG VON FACHPRÜFERN (1) Die Anerkennung der Güte- und Überwachungsgemeinschaft kann unbeschadet des § 49 Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 10A AKTENEINSICHT Die Genehmigungsbehörde gewährt Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen; § 29 Absatz 1 Satz 3, Absatz ...