zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG, DEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UND DEN ANGEMESSENHEITSBERICHT DES VERANTWORTLICHEN AKTUARS (AKTUARVERORDNUNG - AKTUARV) § 2 VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG (1) Bei Lebensversicherungsunternehmen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 37 ERSATZNACHWEISE FÜR DIE BEENDIGUNG DER BEFÖRDERUNG (1) Liegt kein Nachweis nach § 34 Absatz 6 vor, bestätigt das für den Empfänger zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG, DEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UND DEN ANGEMESSENHEITSBERICHT DES VERANTWORTLICHEN AKTUARS (AKTUARVERORDNUNG - AKTUARV) § 3 ABGABE DER VERSICHERUNGSMATHEMATISCHEN BESTÄTIGUNG (1) Der Verantwortliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 37A UNREGELMÄßIGKEITEN WÄHREND DER BEFÖRDERUNG UNTER STEUERAUSSETZUNG (1) Sind Energieerzeugnisse während der Beförderung unter Steueraussetzung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG, DEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UND DEN ANGEMESSENHEITSBERICHT DES VERANTWORTLICHEN AKTUARS (AKTUARVERORDNUNG - AKTUARV) § 4 ERLÄUTERUNGSBERICHT (1) Der Verantwortliche Aktuar hat im Erläuterungsbericht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 38 ZERTIFIZIERTER EMPFÄNGER (1) Wer als zertifizierter Empfänger Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 des Gesetzes im steuerrechtlich freien Verkehr ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG, DEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UND DEN ANGEMESSENHEITSBERICHT DES VERANTWORTLICHEN AKTUARS (AKTUARVERORDNUNG - AKTUARV) § 5 ANGEMESSENHEITSBERICHT (1) Der Verantwortliche Aktuar hat im Angemessenheitsbericht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 38A ZERTIFIZIERTER VERSENDER (1) Wer als zertifizierter Versender Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 des Gesetzes im steuerrechtlich freien Verkehr ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE BESTÄTIGUNG, DEN ERLÄUTERUNGSBERICHT UND DEN ANGEMESSENHEITSBERICHT DES VERANTWORTLICHEN AKTUARS (AKTUARVERORDNUNG - AKTUARV) § 6 VORLAGEFRISTEN (1) Der Verantwortliche Aktuar hat den Erläuterungsbericht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 38B TEILNAHME AM EDV-GESTÜTZTEN BEFÖRDERUNGS- UND KONTROLLSYSTEM; AUSFALLVERFAHREN UND VEREINFACHTE VERFAHREN (1) Die Generalzolldirektion legt ...