, umso höher die Genauigkeit.



... ; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden; die Länder können den Abschluß einer Gemeinschaftsversicherung ohne Beteiligungszwang zulassen.Die zuständige ...



... Staat des Europäischen Wirtschaftsraums § 13 Verschwiegenheitspflicht § 13a Verarbeitung personenbezogener Daten § 14 Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 15 Bußgeldvorschriften § 16 Zwangsmittel § 17 Zeitlicher Anwendungsbereich § 18 Anwendungsbestimmung und ...



... wird. (7) Als zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollmächtigter im Sinne des § 7 Absatz 3 des Gesetzes gilt der nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes von Versicherungsunternehmen eines Drittstaats für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Inland bestellte Hauptbevollmächtigte ...



... VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (PRÜFUNGSBERICHTEVERORDNUNG - PRÜFV) § 42 ANZEIGEWESEN Bezogen auf die in § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Anzeigepflichten ist die Organisation des Anzeigewesens zu beurteilen. Auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen ...



... -VERORDNUNG - BERVERSV) § 1 UMFANG DER BERICHTERSTATTUNG (1) Versicherungsunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) unterliegen, haben der Bundesanstalt einen internen jährlichen ...



... § 28 Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde Kapitel 7 Lebenslange Zahlungen und Raten einer Kapitalzahlung im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 29 Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung § 30 Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung § 31 Anpassung der ...



... Steuern zu erklären. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für eine inländische Zweigniederlassung eines Drittlandversicherers im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der die Leitung des Geschäfts im Geltungsbereich des Gesetzes übertragen ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...



...



... (SACHVERSTÄNDIGENPRÜFVERORDNUNG - SACHVPRÜFV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2, 4 und 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Versicherungsbeirats im Einvernehmen ...



... insoweit zu ändern, als die Leistungen an die Pflegegrade nach § 140 Absatz 2 und die Prämien daran angepasst werden. § 155 Absatz 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes findet Anwendung. (3) Dem Versicherungsnehmer sind die geänderten Versicherungsbedingungen nach Absatz 1 und die Neufestsetzung ...