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der Verbleib der Alkoholerzeugnisse nicht festgestellt werden, so gelten sie als nicht der vorgesehenen Zweckbestimmung zugeführt. Der zweckwidrigen Verwendung nach Satz 1 steht die Verwendung ohne die vorgeschriebene Vergällung gleich. Steuerschuldner ist der Verwender. Er hat unverzüglich eine Steueranmeldung ...
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Bedingungen für eigene Rechnung oder für Rechnung einer anderen Person verwenden und hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die unbefugte Verwendung der Finanzinstrumente des Kunden für eigene Rechnung oder für Rechnung einer anderen Person zu verhindern. Der Kunde muss den Bedingungen im Voraus ...
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im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches; 2. Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Zellglasfolie:zur Verwendung als Lebensmittelbedarfsgegenstände bestimmte a) unbeschichtete Zellglasfolien, b) beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Cellulose gewonnenen Beschichtung ...
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1) a) Werkstoffeigenschaften von Metallen und Nichtmetallen und die Veränderungen der Werkstoffeigenschaften beurteilen b) Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben c) Hilfs- und Betriebsstoffe nach ihrer Verwendung zuordnen, einsetzen und fachgerecht entsorgen d) Erzeugungsverfahren ...
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ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) EINGANGSFORMEL Auf Grund – des § 48a Absatz 1 und 1a in Verbindung mit § 48b Satz ...
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ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich ...
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ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) § 4 BESONDERE ANFORDERUNGEN (1) Der Betreiber hat eine Anlage so zu errichten und zu betreiben ...