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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 741 - 750 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 33 MPG - Einzelnorm*
... ÜBER MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTEGESETZ - MPG) § 33 DATENBANKGESTÜTZTES INFORMATIONSSYSTEM, EUROPÄISCHE DATENBANK (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt den für Medizinprodukte zuständigen Behörden des Bundes und der Länder die zum Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen ...
§ 4 IRegBV - Einzelnorm*
... IMPLANTATEREGISTERS DEUTSCHLAND (IMPLANTATEREGISTER-BETRIEBSVERORDNUNG - IREGBV) § 4 STELLUNG DER MITGLIEDER (1) Die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsandten Mitglieder üben die Tätigkeit in der Auswertungsgruppe im Rahmen ihres Hauptamtes oder ihrer arbeitsvertraglichen ...
AMGZSAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 5 Ausnahmen vom Zweiten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes     § 5a Ausnahmen vom Dritten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes und von der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung     § 6 Ausnahmen vom Achten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes     § 7 Ausnahmen vom Sechzehnten Abschnitt ...
§ 5 IRegBV - Einzelnorm*
... der Mitglieder oder im Fall ihrer Verhinderung der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter gefasst. Die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsandten Mitglieder üben ein einfaches Stimmrecht gemeinsam aus. (5) Die Geschäftsstelle ist berechtigt, das Verfahren in ...
§ 20 IRegG - Einzelnorm*
... erfüllt ihre Aufgabe nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 1. im Einvernehmen mit der Vertrauensstelle und 2. unter Beteiligung a) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, b) des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, c) der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Bundesverbände der ...
§ 15 KHEntgG - Einzelnorm*
... oder Festsetzung so bestimmt worden ist. In einem Vereinbarungszeitraum ab dem Jahr 2027 ist ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Erstattungsbetrag für ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff nach § 130b Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbart oder nach § 130b Absatz 4 des Fünften Buches ...
§ 29 DiPAV - Einzelnorm*
... , 1. dem die öffentliche Leistung individuell zurechenbar ist, 2. der die Gebührenschuld eines anderen durch eine gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder 3. der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes ...
AMPreisV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 4 Apothekenzuschläge für Stoffe     § 5 Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen     § 6 Notdienst     § 7 Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung     § 8 Sonderbeschaffung     § 9 Angaben auf der Verschreibung     § 10 Zuschläge der Tierärzte ...
§ 2 KCanG - Einzelnorm*
... , 12, 14 bis 21 sowie § 27 des Medizinal-Cannabisgesetzes finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass an die Stelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte die durch Rechtsverordnung nach Satz 6 festgelegte Bundesbehörde tritt. § 7 Absatz 3 Nummer 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes ...
§ 2 AkkStelleGBV - Einzelnorm*
... ) geändert worden ist; 4. Bundesministerium für Gesundheit für die Bereiche der Gesundheit; hierzu gehört insbesondere der Bereich a) des Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, der Gen- und Laboratoriumsdiagnostik, medizinischer Verfahren und Technologien, b) der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ...
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