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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 741 - 750 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 BtMAHV - Einzelnorm*
... Markierungen und die Nummern und Ausstellungsdaten der Ausfuhrgenehmigung sowie der zugehörigen Einfuhrgenehmigung anzugeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn dies nach den Vorschriften des Einfuhrlandes erforderlich ist. * zum Seitenanfang ...
§ 30 BwHFV - Einzelnorm*
... Absatz 1 gehören neben ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung auch die notwendige Einweisung in ein Krankenhaus, die Verordnung sofort benötigter Arzneimittel und die zur Diagnose sofort notwendigen Maßnahmen. (4) In einem Notfall hat die Soldatin oder der Soldat, sofern sie oder er dazu in der Lage ...
§ 104 StrlSchG - Einzelnorm*
... den Ländern für den Katastrophenschutz zur Bevorratung, Verteilung und Abgabe an die Bevölkerung zur Verfügung. (2) Schutzwirkstoffe sind Arzneimittel, 1. die zur Verhinderung der Aufnahme radioaktiven Jods in die menschliche Schilddrüse geeignet sind oder 2. die zur Verhinderung der Aufnahme von Radionukliden ...
§ 2 Aflatoxin VerbotsV - Einzelnorm*
... § 2  (1) Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt. (2) Nach § 96 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit ...
§ 4 AMVV - Einzelnorm*
... sind als Verschreibungen zur wiederholten Abgabe zu kennzeichnen. Bei der wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung ist das verschriebene Arzneimittel jeweils in derselben Packungsgröße abzugeben, die die verschreibende Person für die erstmalige Abgabe auf der Verschreibung angegeben hat. Die wiederholte ...
§ 3 IRegBV - Einzelnorm*
... DES IMPLANTATEREGISTERS DEUTSCHLAND (IMPLANTATEREGISTER-BETRIEBSVERORDNUNG - IREGBV) § 3 BESETZUNG DER AUSWERTUNGSGRUPPEN (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsendet mindestens eine bei ihm beschäftigte Person als Mitglied in jede Auswertungsgruppe. Es ist berechtigt, die als ...
§ 135e SGB 5 - Einzelnorm*
... Der Ausschuss kann empfehlen, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beauftragt, Leistungen zur Unterstützung seiner Tätigkeit zu erbringen. Der Ausschuss besteht in gleicher Zahl aus Vertretern ...
§ 103 AMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 103  (1) Für Arzneimittel, die nach § 19a oder nach § 19d in Verbindung mit § 19a des Arzneimittelgesetzes 1961 am 1. Januar 1978 zugelassen sind oder für die am 1. Januar 1978 eine ...
§ 1 AMGBefugV - Einzelnorm*
... 1 Nummer 1 bis 3 und 4 bis 6 des Arzneimittelgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut in der Weise übertragen, dass jede dieser Bundesoberbehörden durch Rechtsverordnung Regelungen ...
§ 89 TAMG - Einzelnorm*
... 20a. entgegen Artikel 105 Absatz 3 eine tierärztliche Verschreibung ausstellt, 21. entgegen Artikel 107 Absatz 1 oder 2 ein antimikrobiell wirksames Arzneimittel anwendet oder verabreicht, 22. entgegen Artikel 119 Absatz 1 oder Artikel 120 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 33 dieses Gesetzes ...
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